02. Oktober 2023

Rotenburg: 87-Jährige muss wegen Facebook-Posts ins Gefängnis
Symbolbild

Während der Staat bei schockierenden Straftaten von Migranten gerne wegschaut, wird bei unliebsamen Regierungskritikern hart zugeschlagen. Diesmal klopften Polizisten in der Bundesrepublik bei einer 87 Jahre alten Frau an der Tür – sie muss wegen Facebook-Postings ins Gefängnis.

Im Landkreis Rotenburg in Niedersachsen zeigt die Bundesrepublik ihre repressive Fratze: Eine 87-jährige Rentnerin muss wegen zwei Facebook-Postings hinter Gitter. Sie war wegen migrationskritischen Äußerungen angeklagt worden.

Gefängnis für Meinungsäußerung

8 Monate ohne Bewährung, so das Urteil. Der Vorwurf: Volksverhetzung. Angesichts dessen, dass die Rentnerin lediglich ihre Meinung geäußert hatte, ein hartes Urteil. Die Tatsache, dass „im besten Deutschland aller Zeiten“ eine alte Frau für ein paar Zeilen im Internet weggesperrt wird, entlarvt die Doppelmoral in der Bundesrepublik. Besonders bemerkenswert: Im Landkreis, in dem die Frau lebte und festgenommen wurde, explodieren die Flüchtlingszahlen. Sogar ein CDU-Landrat musste dies einräumen„Die Flüchtlingskrise ist zurück!“. Wohl mit ein Grund für die digitale Unmutsbekundungen der Pensionisten. Die Polizisten wären an der Grenze wesentlich besser aufgehoben, als in der Wohnung einer fast 90 Jahre alten Frau.

Kuscheljustiz für Migranten

Doch nicht nur am Grenzübergang schaut der linksliberale Staatsapparat konsequent weg. Immer wieder fällt auf: Migranten werden nach teilweise schockierenden Taten freigesprochen oder bekommen im Verhältnis lächerliche Strafen. Auf der Netzseite des Heimatkuriers finden sich hierzu unzählige Artikel: Egal ob Migranten 245 Autos zertrümmern und Rentner ausraubenEinheimische ins Koma prügelnIS-Propaganda verbreiten oder eine Gruppenvergewaltigung begehen: Die Verurteilungen sind lächerlich niedrig oder bleiben sogar ganz aus.

Volksverhetzung als Repression gegen den Widerstand

Wer diese Zustände kritisiert, muss, wie die deutsche Rentnerin, häufig mit schwerwiegenden Folgen rechnen. Volksverhetzung ist ein Meinungsparagraph. Er besteht hauptsächlich deshalb, um unliebsame Meinungen zu verbieten und Akteure des rechten Lagers zu bekämpfen. Erst jüngst musste sich der identitäre Wiener Aktivist Martin Sellner zum wiederholten Mal gegen den Vorwurf der Verhetzung vor Gericht verteidigen. Er wurde glücklicherweise freigesprochen. Derartige Klagen sind selbst bei einem Freispruch nicht ohne Folgen. Sie kosten die Betroffenen nicht nur Zeit, sondern sind darüber hinaus eine mentale und finanzielle Belastung.

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