23. September 2023

Kuscheljustiz: 19-Jähriger IS-Unterstützer bleibt frei
Symbolbild

Während die österreichische Justiz für Patrioten selbst bei den kleinsten Vergehen keine Nachsicht kennt, ging letzte Woche in Wien ein IS-Mann als freier Mann aus dem Gericht. Das Urteil demonstriert eindrücklich die Doppelstandards der heimischen Justiz.

„Ich bin sehr optimistisch, dass das bei Ihnen nur eine Phase war“, leitet Anna Marchart, Vorsitzende des Schöffengerichts, das Urteil ein. Ein Urteil das in der Bevölkerung wohl auf wenig Verständnis trifft. Der junge Ukrainer, um den es geht, konvertierte 2019 zum Islam. Mit besonderem Eifer verbreitete er daraufhin IS-Propaganda. Dafür stand er nun vor Gericht.

Linke schwärmen trotz mehrerer Vorwürfe 

Die Gerichtsreportage des linken Standards liest sich wie eine schlechte Liebesgeschichte. Doch bei aller linken Romantik bleibt die Tatsache: Dem Migranten wird nicht nur vorgeworfen, Videos, in denen der „Islamischer Staat“ verherrlicht wurde, verbreitet zu haben. Daneben soll er auch einen Unbekannten mit einer Soft Air Pistole unter Beschuss genommen und Diebstahl begangen haben. Die strafrechtlichen Konsequenzen? 20 Monate Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre, sowie verpflichtende Besuche bei der Beratungsstelle Extremismus und eine Therapie bei der Männerberatung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtsstaat inklusive Doppelmoral

Man stelle sich vor wie groß der Aufschrei seitens linksliberaler Journalisten wäre, wenn ein junger Österreicher NS-Propaganda verbreitet hätte und mit einem ähnlichen Urteil das Gericht verlassen würde. Eine Richterin die in so einem Fall davon sprechen würde, dass der Angeklagte wohl nur „eine Phase“ durchlaufen hätte, würde medial zerrissen werden. Eine Staatskrise inklusive ZIB-Sondersendung bei Armin Wolf zur „aktuellen Gefahr durch Rechtsextremismus“ wären die Folgen.

Dass Kuschelurteile gegenüber fremden Islamisten keinen derartigen Aufschrei nach sich ziehen, zeigt eindrucksvoll, in welcher Schieflage sich unser Staat befindet.

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