Seit dem Ausbruch des Nahost-Konflikts herrscht in Deutschland der Antisemitismus-Notstand: Kein politisches Thema hat derzeit mehr Priorität als der vielbeschworene „Schutz jüdischen Lebens“. Akteure jeglicher politischer Couleur trumpfen dazu mit täglich mit neuen Gesetzesvorschlägen und sogar verfassungsrechtlichen Änderungen auf. Die Rechte sollte alarmiert sein – denn solche Maßnahmen können rasch auf sie selbst zurückfallen.
Gewiss: Mit der massenhaften Zuwanderung von Muslimen wurde Deutschland für Juden kein sicherer Ort zum Leben. Ob aus religiösen oder politischen Gründen: Nicht erst seit der Gründung des Staates Israel steht die islamische Welt in Frontstellung zum Judentum und seinen Anhängern. Ein Fakt, der jedoch nicht erst seit drei Wochen bekannt ist. Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass Deutsche hierzulande deutlich häufiger Opfer von Migrantengewalt und Terroranschlägen wurden, als Juden.
Deutsche zuletzt
Dennoch spielte der „Schutz deutschen Lebens“ immer eine zweitrangige Rolle. Nie kam es zur Strafverschärfung in Fällen antideutscher Kriminalität, nie wurden Forderungen laut, den Kampf gegen Deutschfeindlichkeit in der Verfassung zu verankern. Erst recht erhob Bundespräsident Steinmeier niemals den „Schutz deutschen Lebens“ zur Bürgerpflicht. All dies ist nur möglich, wenn es um den Schutz ethnischer oder religiöser Minderheiten geht. Zweifellos sind dies klare Auswirkungen von einem fehlendem Bekenntnis zum Eigenen und dem zunehmend unerwünschten Schuldkult. Doch leider sind derartige Bekräftigungen des Schuldkults auch in den eigenen Reihen festzustellen. So sprach auch Martin Vincentz (Anm. d. Red. Minute 17:00), Vorsitzender des AfD-Landesverbands in NRW, jüngst von einer „historischen Schuld“ der Bundesrepublik Deutschland.
Patriotisches Eigentor
Einerseits kann zwar der Antisemitismus muslimischer Einwanderer als systemkonformer Schuhlöffel dienen, um die Forderung nach Remigration voranzutreiben. Andererseits schneidet man sich aber ins eigene Fleisch, wenn juristisch fragwürdige Forderungen des politischen Gegners blind rezipiert werden. Dazu gehört etwa der Vorstoß von Bayerns Antisemitismusbeauftragten, den „Schutz jüdischen Lebens“ in der Verfassung verankern zu wollen. In letzter Konsequenz stellt man dem Kampf gegen – echten oder vermeintlichen – Antisemitismus damit einen Blankoscheck aus, der auch Maßnahmen gegen das eigene Spektrum rechtfertigt.
Durch die Hintertür gegen Rechts
Bereits jetzt missbraucht der politische Gegner den Kampf gegen (angeblichen) Antisemitismus als politische Waffe. Termini wie „Globalismus“, „Schuldkult“ oder „Bevölkerungsaustausch“ werden vom politischen Diskurs exkludiert, indem man sie als antisemitisch brandmarkt. Gewiss schadet das weniger pro-palästinensischen Demonstranten, als vielmehr dem Bestreben, rechte Begriffe und Konzepte in die politische Debatte einzuführen. Wenn etwa die österreichische Verfassungs- und Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) die Einführung einer „Stammtisch-Polizei“ fordert, zielt sie damit gewiss nicht auf die bekannten Hamas-Stammtische in Wien ab.
Überschwängliche Solidaritätsbekundungen mit einem fremden Staat dürfen daher niemals zu einer Gefährdung der eigenen Stellung führen. Für patriotische Akteure muss die deutsche Staatsräson allein im Kampf für die Existenz unseres Volkes innerhalb eines souveränen Staates bestehen.