03. Oktober 2023

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Die Zentrale des Bevölkerungsaustausches 
European Court of Human Rights: Adrian Grycuk, CC BY-SA 3.0 PL, via Wikimedia Commons / Bildmontage: Heimatkurier

Wer Lampedusa sagt, darf vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht schweigen. Er ist es, der in der Vergangenheit mit haarsträubenden Urteilen für die schrittweise Legitimierung und Legalisierung der Ersetzungsmigration nach Europa gesorgt hat. Kein Wunder, ist er doch seit Jahrzehnten von globalistischen NGOs unterwandert.

Er genießt unter seinem euphemistischen Namen nicht nur legale Macht, sondern auch das Privileg über die Legitimität des politischen Handelns zu entscheiden. Während der EGMR vorgibt „universelle Menschenrechte“ zu schützen und Verteidiger der „Menschenwürde“ zu sein, ist er nichts anderes als ein politisches Machtinstrument der Globalisten. Anhand einiger Beispiele soll aufgezeigt werden, wie der EGMR gegen europäische Interessen agiert und den Bevölkerungsaustausch in Europa vorantreibt.

Asylmord in Dornbirn

Im Februar des Jahres 2019 kam es in der Bezirkshauptmannschaft in Dornbirn (Vorarlberg) zu einem eiskalten Mord durch einen Ausländer. Der 34-jährige Türke Söner Ö. hatte den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn (BH) mit einem Messer getötet. Er war im Verlauf des Tattages mehrmals bei der BH vorstellig geworden, dabei war es zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen. Schlussendlich traf er auf den Sozialamtsleiter und ermordete ihn. Nach der Tat stellte sich heraus, dass Söner Ö. laut Asylakten bereits 15 Vorstrafen in Vorarlberg gesammelt hat. Darunter Delikte wie Einbruch, Diebstahl, Körperverletzung, sowie Nötigung und Drogendelikte. 2008 wurde über den heute 34-Jährigen ein Aufenthaltsverbot verhängt, ein Jahr später wurde er aus Österreich ausgewiesen. 2019 kam er als Asylforderer zurück, durfte jedoch laut EGMR-Beschluss nicht abgeschoben werden, da ihm sonst „Folter gedroht hätte“. Fazit: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schützte einen vorbestraften Asylanten und ist damit für den Tod des Österreichers zumindest mitverantwortlich. 

EGMR untersagt britische Abschiebung nach Ruanda

Wenn unabhängige Staaten im nationalstaatlichen Kontext eigenständig legale Entscheidungen treffen, die der herrschenden Ideologie zuwiderlaufen, greift der EGMR gerne ein, um die souveräne Volksentscheidung zu kippen. So auch vor knapp einem Jahr, als mehrere illegale Ersetzungsmigranten nach Ruanda hätten abgeschoben werden sollen. Die höchste juristische Instanz Großbritanniens hatte eine Rückführungen angeordnet, allerdings schaltete sich der EGMR ein und verhinderte die geplanten Abschiebungen. Großbritanniens ehemalige Innenministerin Priti Patel hat das Eingreifen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte scharf kritisiert: „Die undurchsichtige Arbeitsweise dieses Gerichts ist absolut skandalös.“

Fall Hirsi

Am 6. Mai 2009 wurden über 200 eritreische und somalische Asylanten 35 Seemeilen südlich von Lampedusa vom italienischen Zoll und der Küstenwache aufgegriffen und nach Tripolis zurückgebracht. Italien hatte zuvor ein Rückführungsabkommen mit Libyen beschlossen, wodurch diese Handlung nach nationalstaatlichem Recht legal, ja sogar notwendig war. Die Asyl-Industrie schäumte vor Wut. Die linksliberale NGO „Italienischer Flüchtlingsrat“ konnte den Aufenthaltsort der Migranten ausfindig machen und kontaktierte sie. Bezahlte Asylanwälte klagten im Namen der Migranten beim EGMR, welcher am 19. Januar 2012 Italien zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 330.000 Euro sowie zur Zahlung der Prozesskosten verurteilte.  Die absurde Begründung war, dass aufgrund der faktischen Kontrolle über die Asylsuchenden auf dem Schiff Italien rechtlich für die Migranten verantwortlich war. Sie hätten daher in Italien Asyl beantragen können, auch wenn italienisches Hoheitsgebiet nie betreten wurde. Somit hätte der italienische Staat die Asylsuchenden nicht nach Libyen zurückführen dürfen, da sie „Folter oder der unmenschlichen Strafe hätten ausgesetzt werden können“. Durch dieses Urteil wurden staatspolitisch legitime und notwendige Pushbacks (Abweisung illegaler Migranten an der Grenze) kriminalisiert – und damit ein weiteres Fundament für den Bevölkerungsaustausch gelegt.

Globalistische Infiltration des EGMR 

Aktuell strömen wieder tausende Ersetzungsmigranten über das Mittelmeer nach Europa – die Bilder aus Lampedusa gingen über die ganze Welt. Maßgebliche Verantwortung dafür tragen nicht nur Melonis Untätigkeit und die Aktivitäten deutscher NGO-Schlepper, sondern nicht zuletzt auch die Globalisten des EGMR. Ein im April erschienener Report zeigt die eklatanten Missstände dort auf: Seit Jahren wird die Institution von Sympathisanten und sogar einstigen Mitgliedern linksliberaler NGOs infiltriert. Aufgrund der Befangenheit urteilt der Gerichtshof deshalb regelmäßig im Sinne globalistischer Lobbyisten und der Migrationsindustrie.

Das zeigt: Zu einer konsequenten Politik der Remigration gehört auch die Entmachtung globalistischer Institutionen wie des EGMR.

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