Ein aktueller Report bestätigt eklatante Missstände am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Seit Jahren wird die Institution von Sympathisanten und sogar einstigen Mitgliedern linksliberaler NGOs infiltriert. Aufgrund der Befangenheit urteilt der Gerichtshof deshalb häufig im Sinne globalistischer Lobbyisten und der Migrationsindustrie.
Im April veröffentlichte das „Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit“ eine Studie, in der die Unparteilichkeit des EGMR untersucht wird. Der Bericht stellt erhebliche Neutralitätsdefizite fest, die die juristische Arbeit der Institution maßgeblich beeinflussen. Wörtlich heißt es:
„Die massive Präsenz von Richtern aus demselben Netzwerk von Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) zeigt die Kontrolle großer Stiftungen und privater NGOs über das europäische System zum Schutz der Menschenrechte und stellt deren Unparteilichkeit infrage“.
Weiters wird ausgeführt, dass derartige Interessenskonflikte nicht mit den Grundsätzen richterlicher Ethik vereinbar sind und die Unparteilichkeit des Gerichtshofs bezweifelt werden muss. Ein genauer Blick auf vergangene Urteile und die zweifelhafte Zusammensetzung des Hofes untermauern diese Einschätzung.
Ein Viertel der Richter befangen
Zwölf der 46 EGMR-Richter stehen demnach unter erheblicher Einflussnahme globalistischer NGOs. Prominent vertreten sind hier vor allem George Soros‘ Open-Society-Foundations. Laut dem vorliegenden Bericht gehören sechs der genannten Richter sogar zu den ehemaligen nationalen und internationalen Führungspersönlichkeiten des Netzwerkes. So wie der litauische Richter Egidijus Kūris, der bis November 2022 Richter des EGMR war. Zwischen 1993 und 2003 besetzte Kūris diverse hochrangige Funktionen innerhalb des litauischen Zweiges der „Open Society Foundation“.
EGMR blockt Abschiebungen
Als Handlanger von Soros nahmen jene Personen trotz offensichtlicher Befangenheit an zahlreichen Gerichtsverfahren teil, die von der Stiftung Open Society oder einer damit assoziierten NGO unterstützt wurden. Einer dieser Fälle ist auch das EGMR-Urteil zur Abschiebung illegaler Migranten nach Ruanda. Das Urteil untersagte Großbritannien die Abschiebung der Zuwanderer nach Ostafrika, wogegen sich London jedoch seither widersetzt. Ähnlich einschlägig urteilte man auch im Falle von Warnhinweisen in litauischen LGBTQ-Kinderbüchern. Beunruhigend ist zudem, dass die Fälle von befangenen Gerichtsurteilen in den letzten Jahren massiv zugenommen haben. Zwischen 2009 und 2019 nahmen 18 Richter an 88 derartigen Fällen teil, während es allein zwischen 2020 und 2022 bereits 54 Fälle waren.
.Großbritannien als Vorbild?
Als hohe gerichtliche Institution hat der EGMR mit seinen Urteilen einen faktisch großen Einfluss auf die innenpolitischen Vorgänge der 46 dort vertretenen europäischen Staaten. Der EGMR sieht sich außerdem als Verteidiger europäischer Werte. Ein Begriff, der bewusst sehr schwammig definiert ist. Durch die Infiltration globalistischer Interessenvertreter erhalten Diversität und Multikulturalismus Einzug in den europäischen Wertekanon. Im Sinne dieser Interpretation entscheidet der Gerichtshof daher zum Nachteil derer, die sich nicht mit den neuen „europäischen Werten“ identifizieren können.
Eine Rückkehr zur nationalen Souveränität ist daher gerade auf juristischer Ebene unabdingbar. Großbritanniens Widerstand gegen das subjektive Urteil der Soros-Richter macht deutlich, dass die rechtliche Bevormundung durch Brüssel nicht widerstandslos hingenommen werden muss.
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