19. März 2024

Einreiseverbot: Martin Sellner darf nicht mehr in die Bundesrepublik einreisen

Bildmontage: Heimatkurier

Nun ist es offiziell: Der identitäre Aktivist und Publizist Martin Sellner darf nicht mehr nach Deutschland einreisen. Die Landeshauptstadt Potsdam hat in einem Bescheid den Verlust seines „Rechts auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland“ festgestellt – aus „Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“, wie es heißt. Dem Heimatkurier liegt das Dokument vor.

Die wochenlange Farce rund um das vermeintliche oder tatsächliche Einreiseverbot gegen den identitären Aktivisten und Publizisten Martin Sellner hat nun (vorerst) ein Ende: Am Samstag stellte die Landeshauptstadt Potsdam seinem Anwalt einen Bescheid zu, der lapidar den Verlust seines Rechts auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland“ feststellt. Das sei aus „Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ erfolgt.

Abschiebung angedroht

Für den Fall eines Verstoßes gegen das Einreiseverbot wird ihm im Bescheid mit der Abschiebung gedroht: „Ich werde Ihre Ausreise in Ihren Herkunftsstaat Österreich zwangsweise durchsetzen, wenn Ihre Ausreisepflicht vollziehbar ist und Sie nicht fristgerecht ausreisen bzw. Sie entgegen dieser Entscheidung wieder einreisen. Ich ordne an, dass die Abschiebung auch in einen anderen Staat erfolgen kann, in den Sie einreisen dürfen oder der zu Ihrer Rücknahme verpflichtet ist.“ Die Frist für das Einreiseverbot wird auf drei Jahre festgelegt.

Auszug aus dem Bescheid

Verfassungsschutz und Correctiv als Quelle

Der Bescheid, mit dem die Entscheidung begründet wird, umfasst 41 Seiten und erschöpft sich in einer minutiösen und verzerrten Wiedergabe der aktivistischen und publizistischen Tätigkeiten Sellners. Immer wieder wird auf Einschätzungen des politisch gesteuerten Verfassungsschutzes in Österreich und Deutschland sowie auf die vermeintliche Potsdam-„Recherche“ des Soros-Netzwerks Correctiv verwiesen. Deren medial kolportierte „Kernaussage“ hat sich bekanntermaßen längst als gerichtlich widerlegtes Märchen entpuppt.

Auszug aus dem Bescheid

Gefährliche Ideen

Durch den Bescheid geht klar hervor, dass die Behörde keineswegs gewalttätige Aktionen oder Umsturzversuche von Martin Sellner befürchtet. Es geht stets um seine Ideen und deren verzerrte Interpretation: Metapolitik wird als Aufruf zum Umsturz, die Kritik des Schuldkults als Bedrohung der Republik und der, selbst im Grundgesetz verankerte, ethnische Volksbegriff als verfassungsfeindlich gedeutet. Das Konzept des Ethnopluralismus wird sogar wörtlich als „Gefahr für die öffentliche Ordnung“ bezeichnet.

Auszug aus dem Bescheid

Verhaftung in der Schweiz

Bereits am vergangenen Wochenende wurde Martin Sellner in der Schweiz im Kanton Aargau mitten in einem Vortrag von schwerbewaffneten Polizisten verhaftet und schließlich des Kantons für zwei Monate verwiesen. Die Kantonsbehörden argumentierten fast gleichlautend mit einer vermeintlichen „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“, die von der Präsenz des unliebsamen Aktivisten ausgehen würde.

Sellner wehrt sich

Martin Sellner selbst lässt sich von dieser Schikane jedoch nicht einschüchtern und wird gemeinsam mit seinem Anwalt sämtliche rechtliche Schritte unternehmen – sowohl gegen seinen Verweis aus dem Kanton Aargau als auch gegen das Einreiseverbot in der Bundesrepublik.

Hier lesen Sie das exklusive Interview mit Martin Sellner zum Einreiseverbot. Hier das Interview mit seinem Anwalt Dubravko Mandic.

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