22. Dezember 2023

Prozessauftakt im Fall Mouhamed D.: Ein Paradebeispiel antideutscher Täter-Opfer-Umkehr

Foto: Heimatkurier

Fast anderthalb Jahre nach den tödlichen Schüssen eines Dortmunder Polizeibeamten auf einen Senegalesen hat kürzlich die Gerichtsverhandlung begonnen. Trotz entlastender Beweise für die angeklagten Polizisten steht der Schuldige für viele linksliberale Beobachter bereits fest. Dessen Ziel scheint demnach weniger die wahrheitsgemässe Aufklärung des Sachverhalts, sondern die Statuierung eines „antirassistischen“ Exempels zu sein.

Es ist der 8. August 2022, als es in einer Dortmunder Asylunterkunft zu einem folgenschweren Polizeieinsatz kommt. Grund für den Einsatz ist das bedrohliche Verhalten eines angeblich 16-Jährigen Senegalesen, der zu einem Küchenmesser greift und damit droht, sich das Leben zu nehmen. Nicht zum ersten Mal zeigt Mouhamed D. psychische Auffälligkeiten, die bereits den Gesundheitsbehörden bekannt waren. Als die Polizeibeamten eintreffen, versuchen sie Mouhamed D. zu beruhigen. Ohne Erfolg. Nicht einmal der Einsatz von Pfefferspray hält D. davon ab, sich den Beamten weiter zu nähern. Nachdem auch der Gebrauch eines Tasers keine Wirkung zeigt, gibt einer der Polizisten mehrere Schüsse auf den Afrikaner ab. Wenig später verstirbt er im Krankenhaus.

Unverhältnismäßiges Handeln?

Gänzlich anders sieht die Darstellung zuständigen Staatsanwaltschaft aus. Ihre Anklage gegen die fünf Beamten begründet sie damit, dass diese nicht „das mildeste Mittel“ wählten und somit unverhältnismäßig agierten. Doch kann man den Polizisten ernstlich absprechen, in dem psychisch kranken Afrikaner eine unmittelbare Bedrohung erkannt zu haben? Waren die vorherigen Versuche, der Lage auf eine andere Art Herr zu werden, kein Beweis für die Unwirksamkeit des  „mildesten Mittels“? Weitere Fakten sprechen für eine angemessene Handlung der Polizisten. Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GDP) nehmen Messerangriffe auf Polizisten immer weiter zu. Solche Fälle erfordern konsequenterweise den Einsatz der Schusswaffe, um das eigene Leben zu schützen. Ähnlich defensiv dürften daher auch die Beamten im Fall Mouhamed D. gehandelt haben.

Antiweiße Schuldumkehr

Sämtliche entlastende Argumente spielen für die links-migrantische Allianz jedoch keine Rolle. Unmittelbar nach dem Tod des illegal eingereisten Senegalesen griff auch hier der übliche Mechanismus zur antiweißen Täter-Opfer-Umkehr. Kommt es im Rahmen eines Polizeieinsatzes zum Tod eines Migranten durch Polizisten, werden die Verursacher des Einsatzes zu Opfern und damit zu Märtyrern erklärt. In den weißen Beamten sieht man hingegen die Personifizierung rassistischer und fremdenfeindlicher Gewalt gegen erbarmungswürdige und schutzsuchende Zuwanderer. Sogar verheerende Ausschreitungen und Verwüstungen wie jüngst in Frankreich werden durch solche Legenden rechtfertigt.

Selbstschutz darf nicht bestraft werden

Ungeachtet einiger Forderungen nach „Bestrafung“ kann nur ein Freispruch für die Beamten folgerichtig sein. Eine Verurteilung könnte hingegen zum Präzedenzfall für ähnliche Situationen werden, in denen deutsche Polizisten die schwere Entscheidung des Waffengebrauchs treffen müssen. Die Folge wäre das fatale Signal, lieber die Gefahr für sich selbst und seine Kollegen hinzunehmen als im Anschluss mediale Hetze und ein Gerichtsverfahren befürchten zu müssen.

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