16. Januar 2024

AfD-Jurist Wirth: Verlust der Staatsbürgerschaft ist schon jetzt gängige Praxis

Bildkomposition: Heimatkurier / Dr. Christian Wirth: Steffen Prößdorf, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Die mediale Hysterie über den angeblichen „Geheimplan“ Remigration der AfD entzündete sich vor allem an der Möglichkeit des Verlusts der Staatsbürgerschaft. Dabei ist das bereits jetzt in gesetzlich geregelten Fällen gängige Praxis. Ein Blick in die europäischen Nachbarländer verdeutlicht, dass dieses Vorgehen problemlos umsetzbar und ausbaufähig wäre. Der Jurist und AfD-Abgeordnete Dr. Christian Wirth klärt in einem Freilich-Interview über Zustände und Probleme auf.

Mit viel Geld und Aufwand versuchte das linke Soros-Netzwerk Correctiv einen Skandal über eine zukünftige AfD-Remigrationspolitik zu inszenieren. Kaum gestartet, wurde die linke Attacke bereits zum Bumerang, denn das mediale Trommelfeuer brachte dem Konzept der Remigration erstmals bundeweite Bekanntheit. Eine lebhafte Debatte über Hürden und Möglichkeiten einer solchen Politik ist die Folge.

Staatsbürgerschaftsentzug bereits Realität    

Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Jurist Dr. Christian Wirth weist in einem Interview mit dem Freilich Magazin darauf hin, dass die Möglichkeit des Passentzugs keine „extremistische“ Forderung ist, sondern bereits jetzt angewendet wird. Die Staatsangehörigkeit kann bereits jetzt entzogen werden, wenn das nicht zur Staatenlosigkeit des Betroffenen führt. Bei sämtlichen Doppelpassbesitzern in der Bundesrepublik besteht diese Möglichkeit also theoretisch. Die aktuelle Rechtslage bietet diese Sanktion beispielsweise gegen Personen, die sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen.

Verlusttatbestände können weiter ausgebaut werden

Die gesetzliche Möglichkeit wird in der Bundesrepublik nur lasch angewendet. Sie könnte jedoch durch weitere Tatbestände ausgebaut werden. Ein eigener Entwurf von Dr. Christian Wirth zur Erleichterung der Passaberkennung verdeutlicht, wie unzureichend die geltende Praxis ist. Sein Entwurf sah den Verlust der Staatsangehörigkeit beispielsweise auch dann vor, wenn der Betroffene an terroristischen Anschlägen oder Planung solcher im Inland beteiligt war. Die geltende Rechtslage bietet diese Möglichkeit nicht.

Illoyalität und feindliche Haltung als Verlusttatbestand

Als Verlustgrund könnte beispielsweise ebenso eine feindliche Haltung gegenüber dem deutschen Volk oder seinem Staat eingeführt werden. Eine absurde und durch den Schuldkult verzerrte Version einer solchen Regelung führte Sachsen-Anhalt im Dezember 2023 bereits ein. Das Bundesland knüpft seither die Einbürgerung an ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel. Neben einer feindlichen Haltung gegenüber Deutschland könnte der Verlusttatbestand ebenfalls um schwere Straftaten wie Mord, Gruppenvergewaltigung oder schwere Körperverletzung erweitert werden.

Deutscher Pass wird verramscht

Im Interview weist Dr. Wirth ebenfalls auf das eigentliche Problem hin: Die Massenvergabe der deutschen Staatsangehörigkeit an Personen, die die deutsche Gesellschaft verachten und ablehnen. Verantwortlich hierfür ist die Liberalisierung der Gesetzeslage durch die Regierungen der letzten Jahrzehnte: „Wir haben nunmehr das Problem, dass die Einbürgerungsregelungen in den vergangenen Jahren derart systematisch aufgeweicht wurden, dass Migranten die Staatsbürgerschaft erhalten haben, die sie nie hätten bekommen dürfen“, so Wirth.

Passvergabe gegen Bestechungsgeld

Tatsächlich sind die Hürden für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit geradezu lächerlich tief und sollen sogar noch weiter gesenkt werden. Ein empörendes Beispiel: In Osnabrück wurde ein Fall bekannt, in dem eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde gegen korrupte Geldzahlungen den deutschen Pass an hunderte (!) Migranten ungeprüft ausgestellt hat. Bei einigen dieser juristischen Neubürger ist weder die wahre Identität bekannt, noch sind grundlegende Deutschkenntnisse nachgewiesen. Ähnlich der Fall des libanesischen Clan-Oberhaupts Badia Al-Zein in Leverkusen: Trotz 34 Jahren in Deutschland beherrscht er die deutsche Sprache nicht im Geringsten und fiel durch einen Sprachtest.

Passentzug in europäischen Nachbarländern

In insgesamt 15 EU-Ländern kann der Pass durch eine gesetzlich umrissene Illoyalität dem Staat gegenüber entzogen werden. Auch dort gibt es Kriterien. In Polen und Spanien greift die Praxis ebenfalls nur, wenn in der Folge keine Staatenlosigkeit beim Betroffenen entsteht. In England wurde der IS-Angehörigen Shamima Begum sogar der Pass entzogen und die Einreise verwehrt, obwohl sie bereits in London geboren wurde.

Remigration als Wiederstellung des Rechts

Die mediale Hysterie über Remigrationspolitik will das Konzept als „rechtswidrig“ darstellen. Tatsächlich richtet sich sowohl Remigration, als auch die Möglichkeit des Passentzugs, auf eine Wiederherstellung der Rechtslage. Seit dem Krisenjahr 2015 kamen Millionen Migranten nach Deutschland, die weder ein Recht, noch einen Anspruch auf Aufenthalt hatten. Seitdem vergeben Politiker der Altparteien ihnen im Eiltempo die Staatsangehörigkeit. Sämtliche Konsequenzen dieser Politik hat das deutsche Volk zu tragen. Eine Politik der Remigration will das ändern und wieder eine Politik im Interesse und für die Zukunft des deutschen Volkes betreiben. 

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