06. Mai 2024

Volksverhetzung: Urteil im Berufungsverfahren gegen Marie-Thérèse Kaiser bestätigt

Bildmontage: Heimatkurier | Kaiser: Filmkunstkollektiv

Es ist eine Niederlage für die Meinungsfreiheit. Ein Facebook-Posting aus 2021 der jungen AfD-Politikerin führte zur absurden Anklage und erstinstanzlichen Verurteilung wegen „Volksverhetzung“. Das Urteil wurde heute in zweiter Instanz bestätigt – der beliebte Gummiparagraph der Gesinnungsjustiz wurde abermals gegen unliebsame Kritiker in Anschlag gebracht. Dem Heimatkurier gab Kaiser exklusiv Auskunft.

Es war im Bundestagswahlkampf 2021, als die Niedersächsin Marie-Thérèse Kaiser zum bis heute alles beherrschenden Thema der Masseneinwanderung auf Facebook ihre Meinung äußerte. Dabei wurde ihr Hinweis auf den überproportionalen Anteil afghanischer Tatverdächtiger bei Sexualdelikten von Denunzianten zum Anlass für eine Anzeige gemäß dem absichtlich schwammig formulierten Volksverhetzungsparagraphen §130 genommen. Die Gesinnungsjustiz bestätigte am heutigen Montag, dass die Ausübung von Meinungsfreiheit und der Verweis auf überprüfbare Fakten in der BRD bestraft werden.

100 Tagessätze und vorbestraft

Drei Jahre nach dem Posting, unzählige „Einzelfälle“ und alarmierende Kriminalstatistiken später, lautet das Urteil also weiterhin auf „Volksverhetzung“ und damit einen Eintrag im Führungszeugnis und 100 Tagessätze à 60 Euro. Ein beschämendes Ergebnis für jede unabhängige Justiz, deren Aufgabe es eigentlich sein sollte, das Zusammenleben der eigenen Bürger in Streitfällen zu regeln. Stattdessen dient sie als Schützenhilfe für eine migrationssüchtige Politik, die keine Kritik an der laufenden Ersetzungsmigration duldet. Für Marie-Thérèse Kaiser und viele weitere Frauen, die die Gefährdung durch migrantische Täter nicht schweigend hinnehmen wollen, ist das ein fatales Zeichen.

In letzter Konsequenz

Doch Kaiser gibt nicht auf. Dem Urteilsspruch des Landgerichts Verden will sie trotzen und Revision einlegen, notfalls sogar bis zum Verfassungsgericht gehen. Nach ihrer Meinung zum Abschluss des Verhandlungstages gefragt, äußerte sie gegenüber dem Heimatkurier: „Das heutige Urteil des Landgerichts Verden ist rein politisch motiviert und entbehrt inhaltlich jeder Grundlage. Man bedient sich einer bewusst böswilligen Interpretation meiner eigentlichen Aussage und betreibt eine Täter-Opfer-Umkehr vom Feinsten. Mit meinem Post im Jahr 2021 habe ich eine Debatte angestoßen, die dringend notwendig war und immer noch notwendig ist, wie auch die kürzlich veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik zeigt.

„Wir müssen über Ursachen sprechen“

Wir dürfen nicht nur Symptome bekämpfen, sondern wir müssen über die Ursachen sprechen. Das bedeutet auch, dass wir klar benennen müssen, wer die Täter sind. Ahmad Mansour sagte bereits, dass diese notwendige Debatte lange unterdrückt worden sei. Nicht das Aussprechen der Fakten führt zum Unmut im Volk, sondern die Fakten als solche. Dies verkennt das Gericht gänzlich. Die Realität soll verschwiegen werden und Personen, die diese Realität zum Vorschein bringen, sollen mundtot gemacht werden, wie das heutige Urteil abermals zeigt.“

UNTERSTÜTZEN

Konsequente Berichterstattung und kompromisslose Aufklärung gibt es in Zeiten wie diesen nicht geschenkt. Nur mit Ihrer Unterstützung hat der Heimatkurier eine langfristige Zukunft. Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Fördermitgliedschaft oder einer einmaligen Spende:

DIE ZENSUR KANN UNS JEDERZEIT TREFFEN.
Tragen Sie sich daher in unseren Rundbrief ein, um sicher informiert zu bleiben.
Einmal wöchentlich fassen wir darin die politische Lage exklusiv für Sie zusammen - nicht verpassen!
Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung
DER HEIMATKURIER BRAUCHT UNTERSTÜTZUNG!
Eine patriotische Gegenöffentlichkeit ist in Zeiten von Deplatforming, Zensur und Repression wichtiger denn je. Doch unsere kompromisslose Aufklärung gibt es nicht geschenkt.
Nur mit Ihrer Unterstützung hat der Heimatkurier eine langfristige Zukunft. Leisten Sie daher bitte Ihren Beitrag!