04. August 2023

Skandalurteil: Brutaler Vergewaltigungs-Afghane kommt frei
Symbolbild

Der Afghane Mohammad M. gestand vor dem Regensburger Amtsgericht fünf junge Frauen sexuell belästigt und eine von ihnen brutal vergewaltigt zu haben. Doch schon kurze Zeit später verlässt der orientalische Triebtäter triumphierend den Gerichtsaal – Bewährung. Die deutsche Justiz lässt das angebliche „Musterbeispiel für gelungene Integration“ laufen.

Wie ein Schlag ins Gesicht der Opfer wirkt das fassungslos machende Urteil in einem kürzlich zu Ende gegangenen Gerichtsprozess. Angeklagt war ein afghanischer Horror-Triebtäter, der fünf Frauen sexuell belästigt und eine 16-Jährige brutal vergewaltigt haben soll. Trotz dieser schwerwiegenden Vorwürfe ließen Richter und Anwalt mit haarsträubenden Aussagen aufwarten, die den skandalösen Freispruch angeblich begründen würden: So sei der orientalische Vergewaltiger ein Musterbeispiel dafür, wie man in Deutschland gut angekommen kann. Außerdem sei er „im Prinzip voll integriert“, schließlich ginge er sogar einer Erwerbstätigkeit nach und spiele gerne Fußball.

Opfer leiden bis heute

Die bestialischen Tathandlungen gehen bis auf das Jahr 2019 zurück. In der Nähe des Regensburger Hauptbahnhofes befummelte der Vergewaltigungs-Afghane damals ein auf einer Parkbank sitzendes Mädchen. Als dieses ihn mit allen Kräften in die Flucht schlagen konnte, suchte sich der Neuankömmling prompt ein neues Opfer, mit dem er nicht mehr so zimperlich umging. Das zum Tatzeitpunkt 16-jährige wehrlose Mädchen wurde in der Folge brutal vergewaltigt. Ein paar Monate später zwang der aggressive Oriental-Triebtäter eine andere Frau zum Oralverkehr. Des weiteren erstattete eine Bekannte des Täters mehrfach Anzeige wegen sexueller Belästigung. Sie wurde wiederholt gegen ihren Willen begrapscht, bedrängt und geküsst. Die Opfer gaben an, sich teilweise in Therapie begeben zu haben um ihre Traumata bewältigen zu können und bis heute unter den dramatischen Ereignissen zu leiden.

Festnahme nach Heimaturlaub

Besonders brisant: Im Jänner 2023 weilte Mohammad M. auf gemütlichem Heimatbesuch in Afghanistan. Erst bei seiner Rückkehr am Flughafen München erfolgte die vorläufige Festnahme. Der konkrete Fall steht damit sinnbildlich für die Absurdität des Asylsystems, die unverhohlene Volksfeindlichkeit der Justiz und das Märchen von angeblich funktionierender „Integration“. Denn während der afghanische Ersetzungsmigrant freiwillig einen sonnigen Heimaturlaub genießt, weigert sich die Bundesregierung vehement, selbst straffällige Asylanten nach Afghanistan abzuschieben.

Peiniger auf freiem Fuß

Nach seiner Festnahme saß der Afghane schließlich noch rund 6 Monate in Untersuchungshaft. Vor wenigen Tagen wurde dann das skandalöse Urteil vor einem Jugendschöffengericht gefällt: 22 Monate auf Bewährung – der Afghane spaziert daraufhin triumphierend aus dem Gerichtssaal. Die gerichtlichen Auflagen sind lächerlich gering. Hierbei stünde der „Erziehungsgedanke bei Heranwachsenden im Vordergrund“, so der Anwalt des Vergewaltigers. Dabei blieb jedoch unberücksichtigt, dass der Täter mittlerweile 23 Jahre alt ist. Wie pure Verhöhnung der Opfer wirkt dabei die dem Triebtäter zusätzlich auferlegte Verpflichtung, zu einem sogenannten „Anti-Aggressionstraining“. Europäische Frauen werden mit diesem Signal-Urteil seitens der Justiz unmissverständlich zu Freiwild erklärt. Jegliches – soweit noch vorhandenes – Sicherheitsgefühl sinkt und das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat wird abermals bis auf die Grundfesten erschüttert.

Nur eine sofortige Remigration des Vergewaltigungs-Afghanen würde das Leid der Opfer lindern und junge Frauen vor dem nun wieder frei in Deutschland herumlaufenden orientalischen Triebtäter schützen.

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