20. Dezember 2023

ÖVP stuft DÖW als „objektiv“ ein – doch die Justiz widerspricht

Bildkomposition: Heimatkurier / Karner: Bundesministerium für Finanzen, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons / Screenshot: www.doew.at / Hintergrund: Midjourney

Das umstrittene DÖW soll im Auftrag des Innenministeriums bekanntlich einen gesonderten „Rechtsextremismus“ erstellen – laut FPÖ-Generalsekretär Hafenecker bewegt sich dieses „in einem linksradikalen bzw. sogar linksextremen Umfeld“. Dennoch zweifelt man vonseiten der ÖVP nicht an der „erforderlichen Objektivität“ der „Privat-Stasi“ – doch österreichische Gerichte haben das in der Vergangenheit mehrfach anders beurteilt.

Bereits im August wurde bekannt, dass das ÖVP-geführte Innenministerium das umstrittene Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) mit der Erstellung eines gesonderten Rechtsextremismusberichts beauftragt hat. Erst im Oktober beteiligte sich das DÖW an den „Kritischen Einführungstagen“, die von der ÖH unter Mitwirkung wesentlicher Akteure des linksextremen Antifa-Milieus veranstaltet wurden. Für FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker steht damit fest, dass sich das DÖW „in einem linksradikalen bzw. sogar linksextremen Umfeld“ bewegt, wie es in einer entsprechenden Anfrage an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) heißt.

ÖVP-Karner kann keine Gefahr erkennen

Auf die Frage, ob dieser angesichts dessen eine Gefahr erkenne, dass „das DÖW seine Arbeit im Auftrag des Innenministeriums nicht mit der für die Ansprüche an Wissenschaftlichkeit notwendigen Objektivität erledigen könnte“ antwortet er lediglich lapidar: „Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zur Erstellung des Rechtsextremismus-Berichts wurden sämtliche Bieter – so auch das DÖW – einer Überprüfung unterzogen. In diesem Rahmen konnten keine Tatsachen festgellt (sic!) werden, die an der erforderlichen Objektivität zweifeln lassen. Eine drohende Gefahr bedingt durch die Teilnahme als Vortragende an dieser Veranstaltungsreihe kann nicht erkannt werden.“ Wie gewohnt weigert sich Karner damit beharrlich, die Realität zur Kenntnis zu nehmen.

Behauptete Objektivität existiert nicht

Denn diese vermeintlich festgestellte „Objektivität“ wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach durch österreichische Gerichte angezweifelt beziehungsweise widerlegt. Das beginnt schon bei der Definition des vermeintlichen „Rechtsextremismus“ – 1998 urteilte ein Gericht darüber wie folgt: „Aus dem darin enthaltenen Kapitel ‚Rechtsextremismus – Konturen, Definitionsmerkmale und Erklärungsansätze‘, verfasst von Willibald I. Holzer, ergibt sich überzeugend die Schwammigkeit des Begriffs ‚Rechtsextremismus‘ hinsichtlich der Konturen und Begriffsmerkmale, sodass […] die Verwendung des Begriffs ‚Rechtsextremismus‘ eine Möglichkeit ist, um politische Gegner zu brandmarken, politisch zur Seite zu schieben und aus der politischen Bedeutung und Geltung zu bringen.

Juristische Niederlage gegen Info-DIREKT

Die schwammige Holzer-Definition, nach der geschätzt 80 Prozent der Österreicher als „rechtsextrem“ gelten müssten, wird dessen ungeachtet nach wie vor den selbsternannten „Experten“ des DÖW verwendet und dürfte somit wohl auch die Grundlage des geplanten „Rechtsextremismusberichtes“ bilden. Eine weitere juristische Niederlage erlitt das DÖW dann knapp 22 Jahre später, im Jahr 2020 – man hatte die Herausgeber des patriotischen Magazins Info-Direkt geklagt. Der Vorwurf: Wiederbetätigung, Verhetzung und ähnliche Delikte. Insgesamt 117 Aussagen aus 25 Magazinen wurden zur Anzeige gebracht, gespickt mit Erklärungen und Einschätzungen des DÖW hinsichtlich angeblicher NS-Bezüge und anderer Straftatbestände.

Expertisen des DÖW sind nichts wert

Der weitere Verlauf ist ein Anschauungsbeispiel dafür, was die „Expertisen“ des Dokumentationsarchivs wirklich wert sind, wenn diese ausführlich gegengeprüft werden. 86 der Vorwürfe waren augenscheinlich so abstrus, dass diese von der Oberstaatsanwaltschaft sofort verworfen wurden. Doch auch die restlichen 31 möglichen „Anhaltspunkte“ für ein strafbares Verhalten hielten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Die Oberstaatsanwaltschaft hielt hingegen fest, dass „Zitate in Teilbereichen interpretativ dargelegt, aus dem Kontext gerissen und im Rahmen der vorgenommenen Kategorisierung mit inhaltlich dazu passenden Textstellen aus verschiedenen Publikationen kombiniert wurden.“

DÖW-Gutachter wurde abgelehnt

Doch das ist längst nicht alles: Ein in der sogenannten „Liederbuch-Affäre“ beauftragter Sachverständiger arbeitete für das Dokumentationsarchiv. Das zuständige Gericht lehnte ihn mit folgender Begründung ab: „Hier liegen […] aus objektiver Sicht erhebliche Anhaltspunkte für das Fehlen des äußeren Anscheins der erforderlichen Neutralität vor“. Damit ist klar: Die DÖW ist keineswegs ein wissenschaftliches Gremium unabhängiger Experten, sondern eine politische Organisation, der eine „objektive“ Behandlung des ihr anvertrauten Themenkomplexes keineswegs zuzutrauen ist.

Wer ÖVP wählt, bekommt linke Politik

Die Erklärung von ÖVP-Karner ist damit eine weitere Schutzbehauptung, um die Zusammenarbeit mit linken Kräften zu kaschieren. Die Volkspartei entlarvt damit ein weiteres Mal, dass sie nicht nur auf dem linken Auge blind ist, sondern aktiv linke Politik befördert. Oder, wie FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker jüngst bemerkte: „Wer ÖVP wählt, bekommt linke Politik!“

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