Das Innenministerium Niedersachsens wird keine Nutznießer des Kirchenasyls mehr abschieben. Grund dafür sei inakzeptable „menschliche Härte“. Im konkreten Fall ging es um eine russische Familie, die aus dem Kirchenasyl nach Spanien abgeschoben wurde.
Daniela Behrens (SPD), Niedersachsens Innenministerin, bedient sich dramatischer Worte: „Das ist insbesondere für die Betroffenen hoch belastend, aber auch für die Gemeinden und alle an diesen Verfahren Beteiligten keine angenehme Lage“. Worum ging es? Eine russische Familie wurde vor zwei Wochen aus dem sogenannten „Kirchenasyl“ (das keine rechtliche Grundlage hat) in der St. Michaelisgemeinde in Bienenbüttel nach Barcelona (Spanien) abgeschoben, weil sie dort zuerst illegal in die EU eingereist war. Die Abschiebung erfolgte durch Polizei und Landesaufnahmebehörde im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
Rechtsfreie Räume
Fälle, in denen sich vollziehbar Ausreisepflichtige den Behörden mit Hilfe der Kirche entziehen wollen, steigen an. Allein in Niedersachsen waren es 2022 insgesamt 82 Personen, im Jahr darauf 159. Auch bundesweit verdoppelte sich fast die Anzahl von 822 im Jahr 2021 auf 1.514 im Jahr 2023. Vertreter der Amtskirchen und ihre illegalen Gäste versuchen in Zusammenarbeit rechtmäßige Abschiebebescheide und Gerichtsurteile zu unterlaufen, womit quasi rechtsfreie Räume geschaffen werden. Der Landesbischof Hannovers meint selbstherrlich: „Kirchengemeinden werden auch in Zukunft nach sorgfältiger Prüfung und als Gewissensentscheidung Kirchenasyl gewähren.“ Nun greift ohne jegliche Legitimierung auch die Regierung eines Flächenlandes ein und torpediert rechtsstaatliche Beschlüsse, fördert illegale Einwanderung und offenbart ihre wahre Absichten.
Regierung gegen Volk
„Die Landesregierung respektiert das Kirchenasyl und wird vor diesem Hintergrund keine weiteren Überstellungen oder Abschiebungen aus dem Kirchenasyl vornehmen“, wie Daniela Behrens in völliger Missachtung ihres Regierungsauftrages verlauten lässt. Der besagt nämlich, dass sie ihre Kraft ihrem Volk und Land widmen solle und nicht Ausländern, die nach behördlicher Prüfung das Land zu verlassen haben. Das Bamf erkennt aktuell etwa 0,5 bis 1 Prozent aller Fälle im Kirchenasyl als „Härtefall“ an. Von nun an soll zumindest im rotgrünen Niedersachsen jede Person im Kirchenasyl trotz nicht vorhandener „Härte“ bleiben dürfen. Für die ins sonnige Spanien abgeschobene Familie aus Russland kommt allerdings jede Hilfe zu spät.