Dass die BRD bei der Verfolgung politisch unliebsamer Personen keineswegs vor Brutalität zurückschreckt, ist bekannt. Doch was sich Anfang Dezember in NRW ereignet hat, markiert einen neuen Höhepunkt. Wegen eines harmlosen Videos stürmten schwerbewaffnete SEK-Beamte die Wohnung eines Familienvaters – dem zuvor ging die Verleumdung des Betroffenen durch ein linksextremes „Rechercheportal”. Wir fassen den skandalösen Fall zusammen.
Alles begann ganz harmlos. Falk Schakolat ist ein Medien- und Filmemacher aus Bochum, der sich in der Vergangenheit bei verschiedenen patriotischen Initiativen und Gruppierungen engagierte. Aufgrund dessen wurde ihm im März des Jahres 2020 „von Amts wegen“ der kleine Waffenschein entzogen. Eine altbekannte und meist gegenstandslose Repressionsmethode, die der Einschüchterung des Betroffenen dienen soll.
Da sich Falk S. von Berufs wegen mit einem neuen Programm zur Videobearbeitung beschäftigte, postete er das Resultat dessen im September auf seinem Instagram-Profil. Das Video zeigt ihn beim Abfeuern einer Spielzeugpistole aus Plastik – Mündungsfeuer und Schussgeräusche wurden mithilfe des Programms hinzugefügt. Um Missverständnissen vorzubeugen, kennzeichnete er das Video deutlich mit dem Vermerk: „Späschel Iffäktz“ (= „Special Effects“).
Linksextreme Verleumdung
Trotz dieser eindeutigen Kennzeichnung witterten linksextreme Denunzianten ihre Chance: Die selbsternannte „Rechercheplattform zur Identitären Bewegung“ – kurz: „IbDoku“ – veröffentlichte das Video kurzerhand auf Twitter, entfernte den Vermerk und behauptete, Falk S. würde im Video mit einer „Schreckschusswaffe“ hantieren, die „zu erheblichen Verletzungen oder sogar auch zum Tod führen“ könne. Die Absurdität dieser Behauptung war wohl auch für wohlmeinende Gesinnungsgenossen offensichtlich – der Tweet bekam kaum Aufmerksamkeit. Falk S. reagierte dennoch umgehend und stellte die Sachlage auf seinem eigenen Profil richtig.
Anzeige wegen Verleumdung – ein folgenschwerer Fehler
Doch die möglichen Konsequenzen der verleumderischen Aussagen ließen Falk S. nicht los. Die im Zuge seines politischen Engagements erlebte Behördenwillkür und die Skrupellosigkeit der Repressionsapparate machten ihn unsicher – er befürchtete aufgrund der haltlosen Behauptungen Konsequenzen, schlimmstenfalls sogar eine Hausdurchsuchung. Das wollte er weder seiner Frau noch seinem 1-jährigen Sohn zumuten. Aus diesem Grund entschloss er sich kurzerhand zur Eigeninitiative und reichte gegen die Denunzianten eine Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede ein. Ein folgenschwerer Fehler, wie sich später herausstellen sollte.
Behörden nutzten Anlass zu Hausdurchsuchung
Denn damit machte er die Behörden erst auf das Video aufmerksam. Diese beschlossen kurzerhand, so zu tun, als würden sie seiner Behauptung, es handle sich um ein bearbeitetes Video, keinen Glauben schenken. Auch die im Rahmen der Anzeige getätigte Zusicherung von Falk S., den Beamten bei Interesse jederzeit das Originalmaterial zur Verfügung zu stellen, wurde verdrängt. Am 7. November 2022 unterzeichnete das Amtsgericht Bochum schließlich den Beschluss zu einer Hausdurchsuchung, die dem Heimatkurier vorliegt. Darin ist folgendes zu lesen:
„Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, im Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe zu sein. Der Beschuldigte ist in einem Video zu sehen, welches bei Twitter veröffentlicht wurden (sic!) und den Beschuldigten zeigt, wie er mit einer Schusswaffe schießt. Es kann anhand des Videos nicht ausgeschlossen werden – entgegen den Angaben des Beschuldigten – dass es sich um eine erlaubnspflichtige (sic!) Waffe handelt. […] Der Tatverdacht beruht auf der Anzeige des Beschuldigten gegen Unbekannt wegen Verleumdung.“ (Hervorhebungen durch Redaktion)
Das Perfide: Zu keinem Zeitpunkt wurde Falk S. über das laufende Ermittlungsverfahren gegen ihn informiert. Wäre die Behörde tatsächlich an einer Aufklärung des Sachverhaltes interessiert gewesen, wäre es ein Leichtes gewesen, ihn als Beschuldigten zu laden und zum Beweis seiner Behauptungen aufzufordern. Stattdessen entschloss man sich, die Gelegenheit zu nutzen und dem unliebsamen Familienvater schwerbewaffnete SEK-Beamten in die Wohnung zu schicken.
Brutale und rücksichtslose Hausdurchsuchung
Einen Monat später, am 8. Dezember 2022, begann für Falk S. und seine Familie schließlich der Albtraum. Dem Heimatkurier liegt ein ausführliches Gedächtnisprotokoll vor, das den äußerst brutalen und rücksichtslosen Verlauf der Hausdurchsuchung eindrücklich schildert. Gegen 06:00 stürmten die SEK-Beamten ohne Vorankündigung die Wohnung des Opfers, schlugen ihn nieder und fesselten ihn nackt am Boden. Die Waffen der Exekutive richteten sich daraufhin auch gegen seine Frau und seinen 1-jährigen Sohn – die Türe des Kinderzimmers wurde mittels Fußtritt eingetreten. Falk S., der zunächst an einen linksextremen Überfall dachte, schrie um Hilfe und wurde daraufhin von den Beamten wüst beleidigt und beschimpft – auf seine Fragen wurde lediglich mit „Halt die Fresse!“ reagiert.
Schließlich gaben sich die Beamten als Polizisten zu erkennen. Und erst nach einer Weile begann es ihm schließlich zu dämmern: Auf seine Nachfrage, ob ein Video der Grund für die Hausdurchsuchung sei, bejahten dies die anwesenden Beamten des Staatsschutzes. Neben den freien Waffen – die Falk S. nach wie vor rechtmäßig besitzen darf – wurden auch Handy und Laptop beschlagnahmt. Die zynische Begründung: um möglicherweise „entlastendes Material“ zu finden. Nach Beendigung der Durchsuchung erfolgte die Befragung auf der Wache. Schließlich wurden Falk S. und seine Frau nach mehreren Stunden – unter Schock, ohne Mobiltelefon und lediglich leicht bekleidet – wieder in die Freiheit entlassen.
Die totalitäre Fratze der Bundesrepublik
Wer selbst bereits einmal Opfer staatlicher Repression geworden ist, kennt die Gefühle der Ohnmacht und Wut, die sich nach der ersten Verarbeitung des Erlebten meist einstellen. Nach wie vor fällt es Falk S. schwer, das Vorgehen der Behörden zu begreifen oder gar in Worte zu fassen. Erst nach einigem Hin und Her konnte er sich deshalb dazu entschließen, mit dem Fall an die Öffentlichkeit zu gehen. Ein wichtiger Schritt, der dafür sorgen kann, das rücksichtslose Vorgehen der bundesrepublikanischen Behörden ein weiteres Mal zu entlarven. Denn Falk Schakolat ist nicht alleine: Egal ob Michael Ballweg, Oliver Janich oder die „Reichsbürger“ – das scheindemokratische Regime nutzt jede sich bietende Gelegenheit zur Einschüchterung und Ablenkung.
Es bleibt zu hoffen, dass dieser Skandal für die Verantwortlichen nicht ohne Folgen bleiben wird. Das offensichtliche Zusammenspiel zwischen linksextremen Denunzianten und staatlicher Exekutive, die an den Haaren herbeigezogene Begründung der Hausdurchsuchung sowie das brutale und rücksichtslose Vorgehen der Beamten sollten nicht nur im eigenen Lager, sondern in der gesamten deutschen Öffentlichkeit für einen Aufschrei sorgen. Hausdurchsuchungen stellen einen massiven Eingriff in den unmittelbaren Lebensbereich des Einzelnen dar und sollten daher lediglich als ultima ratio eingesetzt werden.
Insbesondere parlamentarische Akteure sind gefordert, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung dieses Aktes der Behördenwillkür voll auszuschöpfen.
Falk hat angekündigt, rechtliche Schritte unternehmen zu wollen. Wer ihn dabei unterstützen möchte, kann ihm unter folgender E-Mail-Adresse schreiben und/oder ihm eine Spende auf sein Konto zukommen lassen. Er freut sich unabhängig davon auch über solidarische Nachrichten!
Falk Schakolat
schakolat@outlook.de
DE14 4305 0001 0117 0293 71
Verwendungszweck: Spende