Der dem linken NGO-Sumpf entsprungene Verein ZARA widmet sich laut Eigenaussage der sogenannten „Anti-Rassismus-Arbeit“. Doch hinter diesem Schlagwort verbirgt sich eine perfide Agenda: Staaten mit einer ethnisch homogenen Bevölkerung werden abgelehnt und sollen einer globalen Multikulti-Gesellschaft weichen. Folgerichtig gleichen die Forderungen der NGO einem regelrechten Umerziehungsprogramm.
Erst kürzlich erlangte der Verein „ZARA“ durch die Vorstellung seines alljährlichen „Rassismus Reports“ wieder für eine kurze Zeit mediale Aufmerksamkeit. Vizebürgermeister und Integrationsstadtrat Christopher Wiederkehr (NEOS) stellte den fragwürdigen Aktivisten dafür sogar die Räumlichkeiten des Wiener Rathauses zur Verfügung und fungierte als Schirmherr der Veranstaltung. Wie bereits berichtet, entpuppt sich der Report bei genauerem Hinsehen als eine durchschaubare Inszenierung dauerempörter Minderheiten. Kaum ein einziger der darin dokumentierten Fälle weist tatsächlich Substanz und damit Relevanz auf. Doch welche Agenda verfolgt ZARA mit ihrer „Anti-Rassismus-Arbeit“ eigentlich? Wir haben uns dafür ihre „Forderungen für einen nationalen Aktionsplan gegen Rassismus“ angesehen.
Kollektiver Rassismus-Verdacht
Ein erklärtes Ziel dieses Forderungskatalogs ist das „Aufbrechen von strukturellem und institutionellem Rassismus“. Die linken Ideologen verstehen darunter „ein System, das Personen, die als weiß wahrgenommen werden, fortwährend privilegiert und alle anderen Personen, die nicht dieser Kategorie zugeordnet werden, benachteiligt“. Dazu gehöre auch die „Einschränkung von Teilhabemöglichkeiten aufgrund der Hautfarbe, Herkunft, Sprache, ethnischen Zugehörigkeit oder Religion“.
Konkret bedeuten diese Phrasen folgendes: Wird ein Migrant von einem Österreicher nach seiner Herkunft gefragt, wird er laut ZARA rassistisch diskriminiert. Wird ein Schwarzer von der Polizei aufgefordert, sich auszuweisen, wird er laut ZARA rassistisch diskriminiert. Und kann ein ausländischer Staatsbürger aufgrund der österreichischen Verfassung nicht in Österreich wählen, so wird er laut ZARA ebenfalls rassistisch diskriminiert. Diese Beispiele illustrieren: Der sogenannte „institutionelle Rassismus“ ist ein Fass ohne Boden, der ethnische Minderheiten permanent zu Opfern erklärt und die einheimische Bevölkerung im Umkehrschluss unter kollektiven Tatverdacht stellt – und diese damit in eine moralische Geißelhaft nimmt.
Umerziehung der Gesellschaft
Doch wie stellt sich ZARA nun die Schaffung eine „rassismusfreien Gesellschaft“ vor, in der „antirassistisches Denken und Handeln“ Teil des Alltags ist? Darüber gibt die Organisation in einem knapp zehnseitigen Grundsatzartikel bereitwillig Auskunft. Darin werden nicht nur der angestrebte Idealzustand, sondern auch die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung desselbigen beschrieben – und diese haben es in sich. Wir können an dieser Stelle nur eine kleine Auswahl wiedergeben – doch bereits diese zeigt, dass ZARA mit dem Dokument bestrebt ist, politischen Entscheidungsträgern eine Anleitung zu einer umfassenden Umerziehung und einer institutionellen Multikulturalisierung an die Hand zu geben. Natürlich ist man sich auch nicht zu schade, völlig schamlos die umfassende öffentliche Finanzierung der eigenen Aktivitäten zu fordern – doch dazu später mehr.
„Antirassistisches Denken und Handeln“
ZARA fordert im ersten Punkt die „politische, wirtschaftliche und gesamtgesellschaftliche“ Unterstützung und Förderung einer „individuellen Verantwortungsübernahme aller in Österreich lebenden Menschen für die Entwicklung einer rassismuskritischen Gesellschaft”. Übersetzt bedeutet das: Nur wer sich aktiv zum vom ZARA propagierten „Anti-Rassismus“ bekennt, ist es zukünftig wert, politische und wirtschaftliche Unterstützung zu erfahren. Wer das nicht tut, landet im gesellschaftlichen Abseits oder gar der Gesinnungshaft.
Die Forderung, „weiße Privilegien“ und „Ressourcen“ dazu zu nutzen, um „Macht zu teilen“ und „Räume und Teilhabemöglichkeiten für Betroffene von Rassismus“ zu öffnen, klingt indessen wie ein verklausulierter Aufruf zur Enteignung einheimischer, weißer Österreicher. Das propagierte „stetige Reflektieren und Abbauen von Vorurteilen“ soll letztlich zur „Schere im Kopf“ führen und verhindern, dass Probleme auf ihre Ursachen zurückgeführt werden können. Das Nicht-Erfassen des Migrationshintergrundes in der Berliner Kriminalstatistik ist beispielsweise ein fragwürdiges Ergebnis einer solchen „rassismuskritischen Grundhaltung”.
Der Anti-Rassismus-Staat
Doch ZARA begnügt sich keineswegs mit einem individuellen Gesinnungszwang. Sie fordert zudem die „Verantwortungsübernahme der politischen Entscheidungsträger*innen, des Gesetzgebers, der Verwaltung und der Medien für die Entwicklung einer rassismuskritischen Gesellschaft”. Darunter darf man sich folgendes vorstellen: Steuergeldfinanzierte, mehrsprachige Kampagne sowie die Einrichtung einer überparteilichen Arbeitsgruppe im Parlament zum Thema Rassismus; mehr Migranten in staatlichen Institutionen, der Polizei sowie in Bildungseinrichtungen, um die „Diversität der Bevölkerung“ zu reflektieren; striktes „Nicht-Diskriminieren“ bei der Terrorismusbekämpfung, ergo kein gezieltes Vorgehen gegen bestimmte religiöse Gruppen; eine umfassende Überwachung individueller Handlungen und organisatorischer Regeln und Praktiken durch öffentliche Institutionen, um ein „aktives Vorgehen gegen Rassismus“ zu ermöglichen, sprich: die Etablierung eines Spitzel- und Denunziationsapparates nach dem Vorbild totalitärer Staaten. Doch damit nicht genug.
Inklusion statt Integration
Um eine umfassende Gleichbehandlung sämtlicher Individuen herzustellen, fordert ZARA einen „Inklusions- statt Integrationsansatz”. Im Gegensatz zur Integration orientiert sich die Inklusion nicht „an einem zur Normalität erklärten Standard”, sondern schafft eine „Umgebung der gleichberechtigten Teilhabe”, um eine „tiefergehende Veränderung”, also Umwälzung, „des Systems“ zu ermöglichen. Hinter diesen wohlklingenden Phrasen verbirgt sich nichts anderes als die Forderung nach einer Einführung des Ausländerwahlrechts: „Alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz und somit ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, erhalten nach spätestens drei Jahren das aktive und passive Wahlrecht“, beschreiben die ZARA-Ideologen den von ihnen angestrebten Idealzustand. Das würde nichts anderes als eine Zementierung des Bevölkerungsaustausches durch die ethnische Wahl und eine Zerstörung der österreichischen Demokratie bedeuten.
Anti-weiße Ideologie im Lehrplan
Wenig überraschend finden sich im Katalog auch zahlreiche Forderungen, die eine antirassistischen Reformierung des Bildungssystems bezwecken sollen – auch hier kommt dem Leitgedanken der „Inklusion“ eine entscheidende Bedeutung zu. Statt verpflichtende, separate Deutschklassen für Migranten gibt es einen „inklusiven Schulunterricht für alle”. Deutsch als Landessprache soll hier kaum noch eine Rolle spielen, stattdessen sollen „Viel- und Mehrsprachigkeit“ Teil des Schulalltags werden.
Es ist entlarvend, dass andere europäische Sprachen wie Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch dafür als nicht ausreichend beurteilt werden. Stattdessen sollen jene Sprachen gefördert werden, „die in Österreich häufig gesprochen werden“ – ein deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl. Doch alles halb so wild: Statt des Erwerbs deutscher Sprachkompetenz steht dann eben sogenanntes „rassismuskritisches Denken“ im Mittelpunkt des Lehrplans, um in unterschiedlichen Fächern unterrichtet zu werden. Selbstredend, dass auch das Lehrpersonal mit Migranten aufgestockt werden soll und „rassistisches Verhalten“ umgehend zu „Disziplinarmaßnahmen“ zu führen hat.
Schaffung einer „rassismuskritischen Polizei“
Um die Einhaltung sämtlicher Maßnahmen und Vorgaben des von ZARA angestrebten „Anti-Rassismus-Staates“ zu gewährleisten, kommt der Schaffung einer „rassismuskritischen Polizei“ eine entscheidende Bedeutung zu – immerhin umfasst der diesbezügliche Forderungskatalog knapp zweieinhalb Seiten des gesamten Aktionsplans. Die Polizei soll sich künftig als „größte Menschenrechtsorganisation Österreichs“ verstehen und sich zunächst „adäquat mit internalisiertem Rassismus“ wie zum Beispiel dem sogenannten „Ethnic Profiling“ auseinandersetzen. Sämtliche Polizeieinsätze sollen im Nachhinein „selbstkritisch reflektiert“ werden, wozu spezielle „Evaluierungsbeamte“ eingesetzt werden sollen.
Laut ZARA muss die Polizei zudem die „Diversität der Gesellschaft“ reflektieren und daher gezielt Migranten rekrutieren. Zur Überprüfung soll das Innenministerium einen jährlichen „Diversitätsbericht“ veröffentlichen, der sämtliche Daten über die „personellen Strukturen der Sicherheitsbehörden“ sowie alle getroffenen „Maßnahmen gegen strukturellen Rassismus“ enthält. Um die Polizisten auf ihr künftiges zentrales Aufgabengebiet – der Bekämpfung sogenannter „Hassverbrechen“ – einzustimmen, soll es gezielte Schulungen sowie „umfassende, von der öffentlichen Hand finanzierte Sensibilierungsmaßnahmen“ geben. Die Liste ließe sich an dieser Stelle noch endlos fortsetzen.
ZARA schwingt sich zum Richter auf
Damit nicht nur die Exekutive, sondern auch die Justiz auf Linie gebracht wird, sollen diese zur „Selbstreflektion zu Diskriminierungsfragen“ geschult werden – etwa um „antidiskriminierende Gesetzesbegriffe im Kontext vorhandener Privilegien korrekt anzuwenden”. Doch auch der Verein selbst will bei juristischen Entscheidungen in Zukunft ein gehöriges Wort mitzureden haben. Um einen „einheitlichen Diskriminierungsschutz“ zu garantieren, fordert ZARA für sich selbst und verwandte Organisationen eine „Parteistellung“ in Verwaltungsstrafverfahren und „in Verfahren gemäß der Gewerbeordnung, in denen es um den Entzug der Gewerbeordnung aufgrund rassistischen Verhaltens des*der Gewerbetreibenden“ geht. Heißt also: Will ein Wirt aufgrund negativer Erfahrungen beispielsweise keine Araber mehr bewirten, wird das Lokal behördlich geschlossen.
Generell will ZARA sämtliche Anbieter von Dienstleistungen und Gütern zu einer „rassismuskritischen Organisationskultur und Politik“ gegenüber ihren Kunden verpflichten. Um beim Verstoß ein sofortiges Einschreiten zu ermöglichen, sollen „alle Verstöße von Gewerbebetrieben gegen Normen zum Schutz vor Diskriminierung“ in einer Datenbank vermerkt sein. Zur Überwachung der Einhaltung und Umsetzung von „Verhaltenskodizes, die rassismuskritische Zugänge stärken“ durch Unternehmen soll eine eigene Einrichtung geschaffen und von der öffentlichen Hand finanziert werden – ein Schelm, wer dabei an ZARA denkt.
Umerziehung im Namen des Antirassismus
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei den hier wiedergegebenen Forderungen nur um eine repräsentative Auswahl – doch diese zeigt, in welche beängstigende und quasi-totalitäre Richtung sich Staat und Gesellschaft gemäß den Vorstellungen „antirassistischer“ Ideologen bewegen sollen. Symbolisch für die von ZARA angestrebte Umerziehung steht der von ihr propagierte Leitspruch der anti-weißen Black-Lives-Matter-Bewegung: „Es ist nicht genug, nicht rassistisch zu sein!”. Wer sich also nicht proaktiv und aus eigener Überzeugung zum propagierten „Antirassismus“ bekennt, wird künftig um seine demokratischen Rechte bangen müssen – oder kommt direkt in den Genuss des vielfältigen „Schulungsangebots“ sogenannter „Evaluierungsbeamter”, die sich gemäß der Diversitätsrichtlinien vornehmlich aus Migranten zusammensetzen. Eine wahrlich dystopische Vorstellung im besten Orwell’schen Sinne, die ZARA auf über zehn Seiten gründlich ausbreitet.
Für die Propagierung derartiger obskurer Vorstellungen wird ZARA übrigens – dank zahlreicher Förderungen – fürstlich vom österreichischen Steuerzahler entlohnt. Diesem Skandal werden wir uns in einem weiteren Beitrag gesondert widmen.
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