26. Januar 2023

Europäische Union zwingt Litauen Regenbogen-Propaganda auf
Symbolbild

Das oberste litauische Gericht hat vor einigen Monaten entschieden, dass ein LGBTQ-Kinderbuch nur mit einem Warnhinweis verkauft werden darf. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das das Urteil nun gekippt. Damit greift er entscheidend in die Souveränität des baltischen Staates ein.

Als das Kinderbuch 2014 veröffentlicht wurde, reichten Politiker in Vilnius eine Beschwerde ein. Der journalistische Rat für Presseethik unterstützte das Begehren ebenfalls. Das Buch durfte darauf nur mit dem Warnhinweis verkauft werden, dass der Inhalt für unter 14-jährige potentiell gefährlich sein könnte. Als die Autorin gegen den Warnhinweis vor Gericht zog, bestätigten die litauischen Gerichte bis zur höchsten Instanz die Rechtmäßigkeit des Warnhinweises. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass zwei der darin enthaltenen Geschichten klar gegen das Gesetz zum besonderen Schutz Minderjähriger verstoßen würden. Weiter verbietet ein Gesetz die Verächtlichmachung der Familie und die Propaganda für alle pervertierten Formen, die nicht in der litauischen Verfassung und dem Zivilrecht festgehalten sind.

EU-Gericht zwingt Litauen nun die Homo-Propaganda auf

Da die litauischen Gerichte dem Schutz der traditionellen Familie den Vorrang gaben, wendeten sich die Kläger an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Als zentrale Institution globalistischer Ideologien rechneten sie sich dort bessere Chancen aus. Da die Autorin 2020 verstarb, wurde die Klage auf expliziten Wunsch ihrer Mutter schließlich von einer NGO weitergeführt. Der Gerichtshof entschied erwartungsgemäss gegen den litauischen Staat und für die LGBTQ-Agenda. Die illustrierten Geschichten über Homopaare seien weder ein Risiko für Kinder, noch würde dadurch die traditionelle Familie verächtlich gemacht werden.

Der europäische Gerichtshof verlautbarte weiter, dass sich der Staat nicht auf die Seite der heterosexuellen Lebensform schlagen dürfe. Mit dieser absurden Entscheidung greift er nicht nur die Souveränität Litauens, sondern das Konzept der Familie frontal an und nötigt der litauischen Bevölkerung die eine Ideologie auf, die diese offensichtlich nicht will. Der litauische Staat muss der Mutter, neben den Kosten für das Verfahren, 12.000 Euro Entschädigung zahlen.

Gericht als ideologischer Brückenkopf  

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stand bereits in der Vergangenheit mehrfach in der Kritik, eine ideologische Agenda zu verfolgen. Beschwerden, die im Sinne westlich-liberaler Ideologie sind, werden zuverlässig angenommen und durchgesetzt. Staaten und Gesellschaften, die weitgehend ethnisch homogen sind und ein traditionelles Bild von Familie und Volk pflegen, sind dem Gericht hingegen ein Dorn im Auge. Urteile wie im Falle Litauens verfolgen das Ziel, solche Gesellschaften zu schwächen und nach dem Vorbild einer liberalen Gesellschaftsdoktrin ideologisch umzubauen.

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