05. Juni 2023

Warnung vor Vergewaltigungen: AfD-Politikerin wegen „Volksverhetzung“ verurteilt
Fotomontage: Marie-Therese Kaiser, via Facebook

Es ist trauriger Alltag in der Bundesrepublik: Während für fremde Vergewaltiger und Mörder ein Kuschelurteil nach dem anderen gefällt wird, werden oppositionelle Politiker oder kritische Bürger wegen Meinungsäußerungen verurteilt. Am vergangenen Donnerstag hat der Zensur-Hammer erneut zugeschlagen: Die AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser wurde wegen „Volksverhetzung“ verurteilt – doch die Kriminalstatistik gibt ihr Recht.

Es war die Hochphase des Bundestagswahlkampfes, als ein Thema aufkam, das die Deutschen eigentlich nicht direkt betreffen sollte: Wohin mit den sogenannten Ortskräften und deren Familien nach der Übernahme Afghanistans durch die Taliban? Während die deutsche Bevölkerung mit Sorge auf die drohenden Migrationsströme blickte, gab der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher der Öffentlichkeit bekannt, dass er 200 Afghanen in Hamburg aufnehmen wolle. Dies stieß nicht nur großen Teilen der Bevölkerung, sondern auch der AfD-Direktkandidatin Marie-Thérèse Kaiser übel auf. Sie kritisierte in einem Beitrag in den sozialen Netzwerken die geplante „unbürokratische Aufnahme“ der Afghanistan-Flüchtlinge. Das brachte sie nun vor Gericht – die Anklage unterstellt ihr Volksverhetzung.

Das Urteil

Der Grund: Kaiser wies in ihrer Kritik an dem Vorhaben auf den überproportionalen Anteil afghanischer Tatverdächtiger bei Sexualdelikten hin und warnte vor einer Zunahme von Gruppenvergewaltigungen. Völlig zurecht, wie erst zuletzt eine Kleine Anfrage der AfD zutage brachte: Die Zahl von Gruppenvergewaltigungen explodiert, jede zweite Tat wird dabei von Ausländern begangen. Bei der Herkunft der Täter führen Syrer und Afghanen die Statistik an. Alleine in Berlin ist es seit 2020 zu über 300 Vergewaltigungen durch mehrere Täter gekommen.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2022 belegt ebenso den bundesweit überproportionalen Anteil ausländischer Tatverdächtiger – allen voran Syrer und Afghanen. Doch der zuständige Richter wollte davon nichts wissen: „Meinungsfreiheit hört da auf, wo die Menschenwürde anfängt”, argumentierte er fadenscheinig und verurteilte die AfD-Politikerin prompt wegen „Volksverhetzung“ – ein Urteil, das wohl Signalwirkung haben soll. Doch Marie-Thérèse Kaiser lässt sich davon nicht einschüchtern: Sie hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.

Kein Einzelfall

Doch es ist keinesfalls das erste Mal, dass kritische Stimmen auf diese Art zum Schweigen gebracht werden sollen. Erst kürzlich berichteten wir über einen Maurer, der aufgrund eines Facebook-Postings verurteilt wurde. Zwei Monatsgehälter musste der 63-jährige Handwerker berappen, weil seine Kritik an den „Klimaklebern“ dem Richter zu scharf formuliert war. Einen Monat zuvor wurde in Österreich eine Pensionistin aufgrund des Teilens eines satirischen Beitrags zum Islam zur Teilnahme an einem „Hass-im-Netz“-Workshop verdonnert.

Doch das ist noch nicht alles: Nachdem in Hamburg elf Männer ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigten, kochten im Netz die Emotionen hoch – fast 30.000 Kommentare wurden auf dem Instagram-Profil eines der Täter hinterlassen. Darunter auch ein Beitrag einer 20-jährigen Schweizerin, selbst ein Vergewaltigungsopfer: Wegen “versuchter Drohung und versuchter Beschimpfungwurde sie von einem Schweizer Gericht verurteilt und zur Zahlung von 1.100 Franken verpflichtet.

Kuscheljustiz für kriminelle Migranten

Während also die einheimische Bevölkerung für ihren angesichts der Gräueltaten verständlichen Zorn penibel verfolgt und verurteilt wird, können die Migranten oft trotz begangener Messermorde oder Vergewaltigungen weiter sorgenfrei durch das Land ziehen. Ein erschreckendes Beispiel ereignete sich im Vorjahr in Linz. Eine 17-Jährige wurde am Gelände des Linzer Hauptbahnhofs von mehreren Migranten vergewaltigt und leidet seither an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Aufgrund dieser konnte sie keine gerichtlich verwertbaren Aussagen tätigen.

Die schweren Folgen für das Mädchen sowie die Tatsache, dass die Täter von Zollbeamten bei der Tat erwischt wurden, sollten eigentlich Beweis genug sein. Doch die Staatsanwaltschaft sah das anders. Sie stellte die Ermittlungen ein und ließ die Täter gewähren. Während die mutmaßlichen Vergewaltiger wieder auf die Bevölkerung losgelassen werden, wird das Mädchen vermutlich ihr Leben lang von der Tat gezeichnet sein. Ein Glück, dass unser Staat sie zumindest vor migrationskritischen Kommentaren im Internet schützt.

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