31. August 2024

Wahl-Kampf in Sachsen: Täter-Opfer-Umkehr in den Medien.

Im sächsischen Wilsdruff versuchte ein CDU-Mitglied gewaltsam Material einer gerade stattfindenden AfD Versammlung zu entfernen. Nachdem er daran gehindert und zur Rede gestellt wurde, benachrichtigte er die Polizei und stellte Strafanzeige wegen Körperverletzung.

Am Donnerstag, den 29.08.2024, waren die Parteien AfD, CDU, SPD und die Grünen mit Infoständen am Markt im sächsischen Wilsdruff vertreten.

In diesem Zusammenhang kam es zu einem Zwischenfall, worüber die Sächsische Zeitung (SZ) und die BILD bereits Beiträge mit Überschriften wie „AfD-Landtagsabgeordneter greift CDU-Wahlhelfer an“ (SZ) und „AfD-Abgeordneter greift CDU-Mann an“ veröffentlichten. Dem Landtagsabgeordneten Nobert Mayer (AfD) wird vorgeworfen, dass er einen CDU-Wahlhelfer angegriffen haben soll.

Grund des Zwischenfalls war das anbringen von AfD-Plakaten, die der CDU-Wahlhelfer herunterreißen wollte. Norbert Mayer (AfD) hielt ihn auf, in dem er den CDU-Anhänger an der Schulter ca. 10 cm nach hinten schob und diesem klarmachte, dass das Entfernen von Wahlplakaten eine Straftat ist und dieser das Ordnungsamt zur Klärung der Angelegenheit rufen solle. Neben dem Ordnungsamt wurde jedoch auch die Polizei hinzugezogen.

Der CDU-Wahlhelfer zeigte AfD-Landtagsabgeordneten wegen Körperverletzung an. Gegenüber der Polizei gab er an, am Hals verletzt worden zu sein. Eine ärztliche Untersuchung vor Ort wurde jedoch abgelehnt. Die SZ schreibt am 29.08.2024 dazu „Verletzt worden sei er bei dem Angriff aber nicht.“ Insgesamt waren mehrere Polizeibeamte mindestens eine Stunde beschäftigt. Mehrere Zeugen konnten den Zwischenfall in der Version von Norbert Mayer bestätigen.

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