03. April 2024

Unbegleitete minderjährige Ausländer: Seit 2016 musste Dortmund 130,5 Millionen Euro zahlen

Bild: Midjourney

Während Dortmunds Stadtkämmerer Stüdemann angesichts des Millionenlochs in der Kasse strenge „Haushaltsdisziplin“ fordert, ist man bei der Alimentierung fremder Heerscharen weiterhin großzügig. So soll die Pauschale für die Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer demnächst auf jeweils 4.547 Euro monatlich angehoben werden.

Der „24. Sachstandsbericht über die Entwicklung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (umA)“ zeigt auf, dass die Pleitestadt Dortmund auch für vermeintlich minderjährige Ausländer tief in die leeren Taschen greifen muss. Seit 2016 musste die Stadt Dortmund rund 130,5 Millionen Euro für die Versorgung und Verpflegung von umAs aufbringen. Zwar wurden hiervon 105 Millionen Euro ersetzt, doch Steuergeld bleibt Steuergeld.

Afroarabische „Jugendliche“

Aktuell betreut Dortmund 345 junge Ausländer und erfüllt damit die Aufnahmequote um 102 Prozent. Für das erste Halbjahr 2024 plant die Stadt 44 weitere Versorgungsstellen ein. Hauptherkunftsländer sind Syrien, Türkei, Albanien, Afghanistan und Guinea. 87 Prozent von ihnen sind männlich und nur 13 Prozent weiblich. Der überwiegende Teil ist zwischen 15 und 18 Jahren alt. Nicht selten verlässt sich das Jugendamt hierbei auf die Angaben der jungen Migranten, nicht selten wird hierbei gelogen und getäuscht.

Pauschale soll angehoben werden

Für 2024 prognostiziert das Dortmunder Jugendamt zwischen 470 und 510 umAs – und auch die Kosten für den Steuerzahler steigen enorm. Liegt die Pauschale für einen umA noch bei 4.209 Euro, soll diese auf 4.547 Euro angehoben werden. Bundestagsabgeordneter und Ratsmitglied Matthias Helferich kommentiert den Sachstandsbericht wie folgt: „In der Vergangenheit traten immer wieder umAs durch Gewaltdelikte in Erscheinung. Altersangaben erwiesen sich sodann häufig als falsch. Es ist wichtig, geflüchteten Kindern Schutz zu bieten – hierfür braucht es Schutzzonen außerhalb der Europäischen Union. Familienzusammenführungen müssen in den Heimatländern der umAs erfolgen.“

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