06. September 2023

Migrationshelfer im Priestergewand: Zahl der Kirchenasyle stark gestiegen
Symbolbild

Unabhängig von der Konfession bilden die Kirchen in Deutschland bereits seit Langem den religiösen Arm der Migrationsindustrie. Nicht nur moralisch, sondern auch aktiv treiben sie mittels Kirchenasyl den Bevölkerungsaustauschs voran. In den allermeisten Fällen führt die klerikale Sabotage zur Duldung illegaler Migranten in Deutschland.

Vor genau 40 Jahren sprang ein türkischer Asylbewerber aus Protest gegen seine Abschiebung in den Tod. Kurz darauf erfolgte unter dem Eindruck des Suizids der erste Fall eines erteilten Kirchenasyls an eine palästinensische Familie. Seitdem erwies sich diese Vorgehensweise für tausende Migranten als sichere Möglichkeit, trotz drohender Abschiebung ein Aufenthaltsrecht zu erzwingen. Mit dem Beginn der Massenzuwanderung im Spätsommer 2015 stieg auch die Zahl der erteilten Kirchenasyle drastisch an, insbesondere in den Jahren 2017 und 2018, als jährlich mehr als 1.000 Fälle dokumentiert wurden. Nach einem kurzen Rückgang in den Jahren 2019 bis 2021 ist seit 2022 wieder ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.

Anstieg von mehr als 50 Prozent

Für das Jahr 2021 wurden bundesweit 730 Anträge von Kirchenasyl dokumentiert. Mindestens 1.282 Migranten, davon 296 (angeblich) Minderjährige, konnten davon profitieren. Von den gemeldeten Fällen wurden damals 557 Kirchenasyle neu gewährt. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Kirchenasylfälle schließlich um etwa 53 Prozent auf insgesamt 1.119 an. 1.783 Migranten kamen so in den Genuss des klerikalen Abschiebeschutzes. Im Bereich der neu gewährten Fälle ist sogar ein Anstieg von fast 60 Prozent auf 875 zu verzeichnen. Seit Jahren handelt es sich bei den Nutznießern vor allem um Afghanen, Syrer und Iraker.

Kirchen als Remigrationshindernis

Dabei droht den meisten betroffenen Personen nicht einmal eine Abschiebung in ihr Heimatland, sondern in ein anderes europäisches Land gemäß Dublin-Verfahren. Dieses sieht vor, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Zuständigkeit eines anderen Staates die betroffene Person innerhalb von sechs Monaten dorthin überstellen muss. Sollte die Abschiebung bis dahin nicht erfolgen, sind die deutschen Behörden für das Asylverfahren zuständig. Das wissen auch die Vertreter der Amtskirchen und nutzen ihr Kirchenasyl gezielt zur Überbrückung der gesetzten Frist aus. Nach deren Ablauf verlaufen die Verfahren für die Betroffenen fast immer positiv. So auch 2022, als von 788 beendeten Kirchenasylen in 778 Fällen zumindest eine Duldung erteilt wurde.

Kehrtwende schnell realisierbar

Dabei wäre bei entsprechendem politischen Willen ein Ende des Kirchenasyls in seiner jetzigen Form problemlos möglich. Kirchen bilden keine rechtsfreien Räume, in denen sie einfach Flüchtlinge anerkennen und Asyl gewähren können – auch sie unterliegen dem Hoheitsrecht des Staates. Eine Ablehnung der Asylanträge und die Abschiebung der Antragsteller kann also auch gegen den Willen der Kirchen umgesetzt werden. Doch die Bundesrepublik hat daran nicht das geringste Interesse, wie die fatale Abschiebebilanz eindrucksvoll zeigt. Kirche und Staat gehen beim Vorantreiben des Bevölkerungsaustausches Hand in Hand – nicht zuletzt deshalb braucht es eine konsequente Politik der Remigration.

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