25. Juli 2024

Einzelfallprüfungen: Asyllobby versucht Bezahlkarte durch die Hintertür zu kippen

Bildmontage: Heimatkurier | Bilder: Freepik

Weil die individuellen Umstände von Asylbewerbern nicht berücksichtigt würden, hat das Hamburger Sozialgericht die Bargeldgrenze von 50 Euro für Rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine in der Hansestadt untergebracht Asylbewerberfamilie, unterstützt von “ProAsyl“ und der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“.

Es kommt nicht oft vor, daß in Deutschland Maßnahmen gegen den Mißbrauch der Asylsysteme den Hürdenlauf durch die Institutionen überstehen. Eine Maßnahme, die es geschafft hat, ist die Bezahlkarte mit Bargeldbeschränkung. Im Juni verständigten sich in der Ministerpräsidentenkonferenz alle Bundesländer, außer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern darauf, für erwachsenen Asylbewerber 50 Euro, für jedes Kind 10 Euro in Bar auszuzahlen.

Bezahlkarte gegen Asylmissbrauch

Der Rest der Leistungen, die ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen, kommt auf die Bezahlkarte. Die funktioniert wie eine normale Debitkarte. So soll verhindert werden, daß Asylbewerber mit ihren Sozialleistungen Schleuser bezahlen, oder Rücküberweisungen in ihre Heimatländer tätigen … oder Drogen kaufen. Bisher waren die Sozialleistungen an Asylbewerber, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, in Bargeld ausgezahlt worden.

Asylbewerberfamilie klagt erfolgreich

Jetzt hat eine Asylbewerberfamilie erfolgreich gegen die Bargeldbeschränkung geklagt. 50 Euro seien zu wenig, es berücksichtige nicht die Umstände des Einzelfalles, hier einer Schwangerschaft. Dafür war der Familie zwar ein Sonderbedarf zugestanden worden, sie klagte trotzdem, weil es ohne Bargeld nicht möglich sei, Babykleidung, Umstandswäsche etc. auf Flohmärkten günstig zu erwerben.

Richter: 270 Euro Bargeld, mindestens

270 Euro Bargeld wurde der Familie nun als Mindestbetrag von den den Richtern zugesprochen, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Unterstützt wurde die klagende Familie dabei von zwei Vereinen: „Pro Asyl“ und die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“. Während Pro Asyl ein großer Verband der Migrationslobby mit einem Jahresumsatz von 5.800.000 Euro (Stand 2022) ist, ist die Gesellschaft für Freiheitsrechte weniger bekannt.

Anwälte für Multikulti

Von den beiden Partnern ist sie hier aber der interessantere. Die 2015 gegründete Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. ist ein in Berlin ansässiger Verein, der sich nach eigenen Angaben auf „strategische Gerichtsverfahren und juristische Interventionen“ spezialisiert hat. Strategische Gerichtsverfahren sind Klagen, die nicht erhoben werden, um jemandem in einem bestimmten Fall Recht zu verschaffen, sondern um damit politischen Einfluß zu nehmen. Mit diesem Mittel behauptet die Gesellschaft für Freiheitsrechte „Demokratie und Zivilgesellschaft zu fördern, Überwachung und digitale Durchleuchtung zu begrenzen und für alle Menschen gleiche Rechte und soziale Teilhabe durchzusetzen.“

Die Bargeldbeschränkung soll durch zehntausende Einzelfallprüfung ausgehebelt werden

Die Vorgehensweise der Asyllobby gegen die Bezahlkarte trägt die Handschrift dieses Vereins für strategische Gerichtsverfahren. Der Hebel über den Bezahlkarte und Bargeldbeschränkung aus den Angeln gehoben werden sollen, ist die Einzelfallprüfung. Das Gericht begründet sein Urteil damit, daß eine solche nicht stattgefunden habe. Eine solche Prüfung ist bei 26.000 neuen Asylberbern allein in einem Monat (Januar 2024) völlig unmöglich. Auf diese Weise versucht die Migrationslobby die Politik zur Wiederabschaffung der Bezahlkarte zu zwingen, damit Asylberber weiterhin von ihren Sozialleistungen die Schlepper bezahlen können. Linke Politiker, wie die Hamburger Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) begrüßen das Urteil genau deswegen.

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