18. Januar 2024

300 Millionen Asylberechtigte: EuGH erklärt häusliche Gewalt zum legitimen Fluchtgrund

Bildkomposition: Heimatkurier / EuGh: Luxofluxo, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons / Migranten: Midjourney

Der Europäische Gerichtshof traf jüngst eine folgenschwere Entscheidung. Laut einem neuesten Urteil reiche das Erleben häuslicher oder sexueller Gewalt aus, um in der Europäischen Union asylberechtigt zu sein. Das erklärt weltweit hunderte Millionen Frauen schlagartig zu potenziellen Asylanten.

Immer wieder fällt der Europäische Gerichtshof damit auf, mit fragwürdigen Entscheidungen den Bevölkerungsaustausch in den EU-Mitgliedsstaaten weiter zu befeuern. So auch am vergangenen Dienstag. In Luxemburg wurde in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass häusliche Gewalt ein legitimer Grund für Asyl in Europa sein kann. Laut „Brot für die Welt“ betrifft das weltweit knapp 300 Millionen Frauen – die zumindest laut EuGH folglich nun alle Recht auf Asyl in Europa genießen.

Kurdin floh aus islamischer Zwangsehe

Der Fall, in dem das fatale Urteil gesprochen wurde, ethnische Kurdin mit türkischer Staatsangehörigkeit. Diese sei als Kind zwangsverheiratet worden und habe sich scheiden lassen. In der islamischen Welt hat das nicht selten einen Ehrenmord zu Folge. Der Europäische Gerichtshof entschied nun, dass Frauen als Flüchtlinge gelten, wenn „sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt, ausgesetzt sind“.

Ehrenmorde längst nach Europa importiert

Besonders bizarr: Durch den Bevölkerungsaustausch wurden jene Praktiken, vor denen die Kurdin eigentlich Schutz sucht, längst nach Europa importiert. Ehrenmorde stehen vor allem unter den importierten Clans an der Tagesordnung. Auch islamische Zwangs- und Kinderehen finden immer wieder, wenn auch versteckt vor der Öffentlichkeit, statt.

Asyl ist völlig entgrenzt

Das Urteil steht beispielhaft für die zunehmende Entgrenzung des Asylrechts durch den EuGH. Es stellt sich die Frage, wo überhaupt noch die Grenze zu ziehen ist – sollen künftig auch Mobbingopfer oder Opfer von Morddrohungen Anspruch auf Asyl haben? Folgt man der Logik des liberalen Extremismus, gibt es wohl niemanden auf der Welt, der sich keinen Fluchtgrund zusammenbasteln kann. Beispielhaft steht dafür die Forderung der afrikanisch-stämmigen Grünen-Politikerin Aminata Touré – sie möchte Genitalverstümmelung „vorbehaltlos“ als Asylgrund anerkennen.

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