08. November 2023

Schweiz: Ausländer deutlich krimineller als Einheimische
Symbolbild

Neuste Zahlen des Schweizer Bundesamtes für Statistik (BfS) bestätigen einmal mehr, was ohnehin schon längst als Binsenweisheit gilt: Ausländer sind krimineller als Einheimische. In der Schweiz trifft das ganz besonders auf den steigenden Anteil afrikanischer und arabischer Migranten zu.

Bereits Mitte dieses Jahres berichtete der Heimatkurier über die massive Zunahme der Kriminalität in der Schweiz. Während die linksliberale Medienlandschaft über vermeintlich gesellschaftliche und sozioökonomische Ursachen fantasiert, entlarven die offiziellen Statistiken den tatsächlichen Grund: Der fortschreitende Bevölkerungsaustausch.

Afro-Araber besonders kriminel

Die sogenannte Belastungsrate beschreibt das Verhältnis von verurteilten Personen pro 1000 Einwohner. Bei Schweizern liegt diese bei 0.3 – bei Arabern und Afrikanern fällt die Belastung deutlich höher aus: Auf 1.000 Algerier kommen etwa 2.3 verurteilte Kriminelle. Betrachtet man nur die 18- bis 29-Jährigen, liegt die Belastungsrate sogar bei 9.6 – keine andere Nationalität und Altersgruppe weist eine so hohe Kriminalitätsrate auf. Weitere stark kriminelle Gruppen: Angolaner mit einer Belastungsrate von 2.9 und Kongolesen mit 2.8 – Afghanen sind knapp dreimal so häufig straffällig wie Schweizer. Generell findet sich unter den kriminellsten Nationalitäten in der Statistik keine europäische Nation. 

Gefängnisse voller Ausländer

Die hohe Kriminalitätsrate von Ausländer spiegelt sich auch in den Gefängnissen wieder, wo sie den Großteil der Inhaftierten ausmachen. Nach aktuellen Zahlen sind 7 von 10 Insassen nicht im Besitz eines Schweizer Passes. Die meisten werden wohl irgendwann freikommen und weiterhin in der Schweiz leben können. 

Volkswille nicht umgesetzt

Obwohl die Schweizer sich demokratisch für die Ausschaffung von kriminellen Ausländern entschieden haben, wird diese kaum durchgesetzt. Laut der Ausschaffungs-Initiative sollen kriminelle Ausländer nach Verbüßung ihrer Strafe ausgeschafft werden, sofern die Härtefallklausel nicht angewendet wird. Leider kommt diese aber bei den meisten Fällen zum Zug. Die Härtefallklausel soll verhindern, dass „integrierten“ Personen oder Personen mit „engen Verbindungen zur Schweiz“ abgeschoben werden. Für eine „enge Bindung zur Schweiz“ genügt häufig ein Leasingvertrag für eine Garage. 

Das Beispiel der Ausschaffungsinitiative zeigt exemplarisch, dass politische Macht nicht ausschließlich aus dem Parlament oder durch Wählerstimmen kommt. Vielmehr bedarf es einer starken rechten außerparlamentarischen Opposition, die sich nicht zu schade ist, die Probleme in unserer Heimat konsequent anzupacken.

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