Die Zahl scheint unfassbar, spiegelt aber die brutale Realität des Bevölkerungsaustausches wider: Alleine in Berlin gab es seit 2020 fast 300 Gruppenvergewaltigungen. Die Taten gleichen sich vor allem in zwei Aspekten: Die Opfer sind oft minderjährig, die Täter fast immer Ausländer oder Migranten.
Seit 2020 wurden in der Hauptstadt des Wahnsinns, Berlin, 299 Frauen durch mehrere Täter vergewaltigt. Ein Drittel der Opfer sind minderjährige Mädchen. Bei den Tätern handelt es sich in mehr als 50 Prozent der Fälle um Ausländer, also Männer ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Die restlichen 50 Prozent sind offiziell „Deutsche“. Allerdings liegt es nahe, dass es sich bei einem großen Teil der Täter um Migranten mit deutscher Staatsbürgerschaft handelt, die in der ersten, zweiten oder dritten Generation hier leben. Kein Wunder, dass der Berliner Senat kürzlich die polizeiliche Erfassung des Migrationshintergrunds verboten hat.
Tendenz steigend – sogar innerhalb der Post-2015-Ära
Deutsche Großstädte sind schon aufgrund der Bevölkerungszusammensetzung schon seit Jahren kaum mehr als deutsche Städte zu identifizieren. Das Jahr 2015 gab diesem politisch gewollten oder zumindest geduldeten Phänomen noch einmal ordentlich Schub. Doch auch innerhalb dieser Ära stechen die letzten drei Jahre besonders hervor. So waren es 2018 „nur“ 38 Gruppenvergewaltigungen, 2020 hingegen schon 94.
Täter kommen oft mit blauem Auge davon
„Der stetig zu beobachtende Anstieg schwerer Sexualdelikte ist erschreckend. Wenn man dann noch von Urteilen über Bewährungstrafen bei vollendeten Vergewaltigungen liest, dann wundern einen diese Entwicklungen allerdings immer weniger”, äußert sich AfD-Abgeordneter Marc Vallendar gegenüber der Jungen Freiheit. Damit beschreibt er treffend die Kuscheljustiz, die ein fatales Signal an die migrantischen Täter sendet.
Linz: Ermittlungen eingestellt
Ein exemplarischer und empörender Fall hat sich allerdings nicht in der Bundesrepublik, sondern in der oberösterreichischen Landeshauptstadt Linz abgespielt. Dort mussten die Vergewaltiger nicht einmal von Richtern freigesprochen werden, weil die Staatsanwaltschaft bereits vorher die Ermittlungen eingestellt hatte. Der Grund: Die tiefgreifende Traumatisierung des Opfers, die eine polizeiliche Einvernahme aktuell nicht möglich macht.
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