11. Juli 2024

Freispruch für identitären Protest gegen „Islamismuszentrum“ in Oberösterreich

Bildmontage: Heimatkurier

Im August 2021 protestierten identitäre Aktivisten gegen eine geplante Großmoschee in Vöcklabruck. Daran schloss sich eine jahrelange Justiz-Farce an, die nun endlich ihr Ende gefunden hat: das Oberlandesgericht Linz hat eine Berufung der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Die Aktivisten sind damit rechtskräftig vom absurden Vorwurf der Verhetzung freigesprochen.

Immer wieder versucht die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft in Österreich patriotischen Protest zu kriminalisieren. So auch bei einer Aktion identitärer Aktivisten gegen eine geplante Großmoschee in Vöcklabruck im August 2021. Die brisanten Hintergründe: verantwortlich für das Projekt ist ein bosniakischer Kulturverein, der laut des Islamismus-Experten Irfan Peci Kontakte zu radikal-islamistischen Netzwerken pflegen soll.

„Vöcklabruck braucht keine Großmoschee!“

Die Aktivisten hissten als Protest auf dem Gelände des geplanten „Islamismuszentrums“ ein rund 17 Meter langes Transparent und errichteten ein Holzkreuz. „Vöcklabruck braucht keine Großmoschee! Wir werden die Stadt weiterhin aktivistisch auf diese Gefahr aufmerksam machen und die Politik an ihr Versprechen erinnern. Österreich braucht eine Deislamisierung!“, so die Aktivisten damals. Zuvor hatten sich die betroffenen Bürger bereits mit Unterschriftensammlungen zu wehren versucht.

Sechs Hausdurchsuchungen

Darauf folgte das bekannte Muster der Repression: zuerst hetzten Medien und Politik gegen die Aktion (die ÖVP fühlte sich etwa an den „Ku-Klux-Klan“ erinnert), dann folgte die Justiz auf den Fuß. Die Staatsanwaltschaft Wels begann wegen des Vorwurfs der Verhetzung zu ermitteln und ließ in der Folge bei insgesamt sechs Aktivisten schikanöse Hausdurchsuchungen durchführen – zum Teil wegen harmloser Chatnachrichten und losen Kontakten zu den Tatverdächtigen.

Rechtskräftiger Freispruch

Doch dann die Schlappe: bereits vor einigen Monaten wurden die Aktivisten in erster Instanz von den Vorwürfen freigesprochen. Nun hat das zuständige Oberlandesgericht Linz eine Berufung der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Die identitären Aktivisten sind damit rechtskräftig freigesprochen. Es zeigt sich wieder einmal: identitärer Protest ist stets provokant, aber genau so friedlich und legal. Die Selbstbezeichnung der Aktivisten als „Generation Freispruch“ bewährt sich ein weiteres Mal.

Das Kalkül der Repression

Doch hinter den guten Neuigkeiten verbirgt sich auch ein Abgrund: denn die Verteidigung gegen derartige Repressionsmaßnahmen kostet Zeit, Geld und Energie. Hinter den zahlreichen Freisprüchen patriotischer Aktivisten steckt also weniger die Unfähigkeit der österreichischen Justiz, als vielmehr deren Wille, durch ständige Verfahren und Prozesse mittels Gummiparagraphen den Widerstandswillen der Betroffenen erlahmen zu lassen. Es sollen möglichst viele Ressourcen beansprucht werden, so dass für unliebsamen Protest weder Zeit noch Geld zur Verfügung steht. Umso wichtiger ist es daher, patriotischen Aktivismus finanziell zu unterstützen – leisten Sie bitte Ihren Beitrag!

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