26. Juli 2023

Gesinnungsjustiz: ÖVP-Innenministerium veröffentlicht fragwürdigen „Hate Crime“-Bericht
Karner Gerhard: Karl Gruber, CC BY 3.0 AT, via Wikimedia Commons / Bildmontage: Heimatkurier

Zahlreiche Medien berichteten jüngst über einen angeblichen Anstieg sogenannter „Hassverbrechen“. Der Anlass: Die Veröffentlichung eines fragwürdigen „Hate Crime“-Lagebericht durch das ÖVP-Innenministerium. Die perfide Taktik: Durch gezielte Stimmungsmache soll der Boden für weitere Einschränkungen der Meinungsfreiheit bereitet werden – die FPÖ warnt vor „Gesinnungsjustiz“.

Das ÖVP-geführte Innenministerium präsentierte jüngst den zweiten „Hate Crime“-Lagebericht. Dieser soll die im Jahr 2022 begangenen „Hassverbrechen“ dokumentieren und statistisch darstellen. Als „Hassverbrechen“ zählen jene „strafbare Handlungen, die ausschließlich oder vorwiegend auf einem von Vorurteil genährten Motiv beruhen”. Demnach kam es 2022 zu insgesamt 5.464 derartiger Straftaten, wobei knapp ein Viertel davon im Internet begangen wurden.

Am linken Auge blind

Bereits im Vorwort des Berichts lässt der Bericht keinen Zweifel an seiner fragwürdigen Stoßrichtung: Darin wird vor allem von der „großen Gefahr des Rechtsextremismus“ geschwurbelt. Zwar wird auch der tatsächlich besorgniserregende islamistische Extremismus erwähnt, doch am linken Auge zeigt sich ÖVP-Innenminister Karner naturgemäß blind. Der radikalisierte Antifaschismus, der im Nachbarland Deutschland bereits zum offenen Linksterrorismus mutiert ist, findet im Bericht mit keinem Wort Erwähnung. Eine Blamage angesichts der Tatsache, dass die ÖVP sich immer wieder gerne auf die Fahne schreibt, „jede Form des Extremismus“ bekämpfen zu wollen.

Einstufung durch weisungsgebundene Beamten

Dabei ist die Konstruktion vermeintlicher „Hassverbrechen“ generell zu hinterfragen. Letztlich ist nicht klar, wer für die Kategorisierung der einzelnen Straftaten entlang der insgesamt neun „Vorurteilsmotiven“ verantwortlich ist. Diese umfassen: Alter, Behinderung, Geschlecht, Hautfarbe, nationale/ethnische Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, sozialer Status und Weltanschauung. Im Bericht ist lediglich zu lesen, dass die Polizei seit August 2020 „im Erkennen und Erfassen von Vorurteilsmotiven flächendeckend geschult“ wird. Im polizeilichen Protokollierungsprogramm gibt es seit 1. November die 2020 die Registerkarte „Motiv“. Diese Daten werden der Justiz zur Verfügung gestellt. Susanne Fürst von der FPÖ betont angesichts dessen, dass die „dass die Einstufung als ‚hate crime‘ nicht von unabhängigen Gerichten, sondern dem ÖVP-Innenminister Karner weisungsgebundenen Beamten obliegt.“

Manipulation Tür und Tor geöffnet

Angesichts dessen wirkt es besonders fadenscheinig, dass die Zahl der dokumentierten Vorurteilsmotive die Gesamtsumme der strafbaren Handlungen übersteigt: Insgesamt wurden 2022 6.779 Vorurteilsmotive bei 5.464 Straftaten dokumentiert. Das Zeigt: Die Beamten können in eine Tat mehrere Motive hineininterpretieren – ohne Transparenz und entsprechende Kontrollmöglichkeiten. Damit ist der gezielten Manipulation durch politisch-gelenkte Behörden Tür und Tor geöffnet. So können die Zahlen etwa künstlich drastischer dargestellt werden, um weitere Beschränkungen der Meinungsfreiheit zu legitimieren. Besonders perfide ist zudem, dass sich das behördlich konstruierte Vorurteilsmotiv gegen eine „besonders schutzwürdige Gruppe“ richten muss – wodurch beispielsweise rassistisch-motivierte Straftaten gegen Einheimische unter den Tisch fallen.

FPÖ warnt vor „Gesinnungsjustiz“

Erhebliche Kritik am Bericht übt die Verfassungs- und Menschenrechtssprecherin der Freiheitlichen, Susanne Fürst: „Hass ist kein definierter Rechtsbegriff, sondern eine Emotion. Mit dem Anglizismus ‚hate crime‘ soll fälschlich suggeriert werden, dass sich die innere Motivation eines Menschen objektiv von außen beurteilen lässt. […] Dabei rückt die eigentliche Straftat in den Hintergrund und das vermeintlich kausale Vorurteil eines Täters wird in den Vordergrund gestellt.“ Dieser Umstand ebne den Weg zur Gesinnungsjustiz, so Fürst: „Als FPÖ haben wir diesen Schritt hin zur Gesinnungsjustiz entschieden abgelehnt. Wir werden daher auch in Zukunft jeden Versuch ablehnen, die öffentliche Debatte aus politischen Motiven zu verzerren, um damit von der eigenen Untätigkeit im Kampf gegen die importierte Kriminalität abzulenken”.

SPÖ will Meinungsfreiheit einschränken

Der SPÖ kann die Einschränkung der Meinungsfreiheit hingegen gar nicht weit genug gehen. SPÖ-„Gleichbehandlungssprecher“ Mario Lindner forderte als Reaktion auf den konstruierten „Anstieg von Hassverbrechen“ einen „Nationalen Aktionsplan gegen Hass und Diskriminierung“: „Jede staatliche Stelle ist gefordert, umfassend gegen Hass, Ausgrenzung und Schlechterstellung vorzugehen – von Polizei und Justiz bis hin zur öffentlichen Verwaltung und dem Bildungsbereich!“ Für diese geplante Umerziehung kündigte man eine Reihe „parlamentarischer Initiativen“ an.

Lobby-Arbeit durch linken NGO-Sumpf

Die Regierung und staatlichen Behörden geben mit derartigen Berichten den Druck des linken NGO-Sumpfes in Österreich nach. Ein Beispiel dafür ist der Verein „ZARA“, der seine perfide Agenda mit dem Schlagwort des „Anti-Rassismus“ tarnt. Seit mehreren Jahren fertigt man etwa einen staatlich subventionierten „Rassismus-Report“ an, der den vermeintlichen „Alltagsrassismus“ in Österreich statistisch zu erfassen versucht. Mit dieser durchschaubaren Stimmungsmache wird versucht, den Boden für die Einschränkung der Meinungsfreiheit und weitere quasi-totalitäre Maßnahmen zu bereiten.

Der von der ÖVP getragene „Hate Crime“-Lagebericht verdeutlicht, dass diese Bemühungen bereits ihre faulen Früchte tragen.

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