22. Dezember 2023

Etappensieg: Frankreich verschärft Einwanderungsgesetze

Ein Ende der Staatsbürgerschaft per Geburt, Beschränkung der jährlichen Einwanderung und Möglichkeiten zum Entzug des Aufenthaltsrechts. Die französische Rechte kann einen Teilerfolg verbuchen. Die Reform der Migrationsregeln lässt zwar viele Lücken offen, doch Politiker des „Rassemblement National“ sehen „nützliche Schlupflöcher“, um die Schrauber in Zukunft fester anzuziehen.

Nach monatelangen Debatten wurden im französischen Parlament die Einwanderungsgesetze mit 349 Ja zu 186 Nein Stimmen reformiert. Angesichts der Zustände in Frankreich zwar spät, doch besser als nie, wurden einige Pull-Faktoren und Beschleuniger des Bevölkerungsaustauschs entschärft. Ihr Inkrafttreten könnte jedoch noch vom französischen Verfassungsgericht gekippt werden.

Pass per Geburt «Jus Solis» eingeschränkt

Bislang wurde den Kindern von Migranten, die auf französischem Boden geboren wurden, mit ihrem 18. Lebensjahr die Staatsbürgerschaft verliehen. Diese Praxis wird nun abgeschafft. Migrantenkinder müssen ab sofort zwischen 16 und 18 Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen. Das Gesuch wird dann geprüft. Sollten die Antragssteller beispielsweise straffällig geworden sein, wird ihnen die Staatsbürgerschaft nicht verliehen.

Verschärfung bei Sozialleistungen

Ebenfalls wurden die Bestimmungen für Sozialgelder verschärft. Konkret unterscheidet die neue Regelung zwischen arbeitslosen und arbeitenden Migranten. Staatliche Unterstützung bei der Miete erhalten arbeitslose Migranten erst nach fünf Jahren Arbeitslosigkeit. Erwerbstätige Migranten bereits nach drei Monaten. Bei allen anderen Sozialleistungen gibt es ebenso Verschärfungen. Arbeitslose Einwanderer müssen vor Ansprüchen belegen, dass sie sich seit mindesten fünf Jahren legal in Frankreich aufhalten. Auch erwerbstätige Migranten haben erst nach zweieinhalb Jahren Anspruch auf Sozialhilfe. Erstaunlicherweise sind illegale Migranten ohne Papiere jedoch nicht davon betroffen. Dennoch wurden die Regeln für gesundheitlich angeschlagene Fremde verschärft. Der Staat springt bei Erkrankungen nur noch finanziell ein, wenn nach einer Prüfung klar ist, dass der Betroffene selbst nicht über genügend Geldmittel verfügt.

Legalisierung von Migranten ohne Aufenthaltsbewilligung

An der Reform arbeiteten jedoch nicht nur rechte Parteien mit. Besonders deutlich wird das beim Punkt der Legalisierung von Migranten ohne gültige Papiere. So sollen illegale Migranten in Frankreich, die sich seit mindestens drei Jahren im Land aufhalten und insgesamt 12 der letzten 24 Monaten gearbeitet haben, die Möglichkeit bekommen, eine offizielle einjährige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Damit wurde eine Lücke geschaffen, um illegale Migration institutionell zu legalisieren.

Entzug der Aufenthaltserlaubnis und Asyl-Reform

Die neue Gesetzgebung beinhaltet auch einen zaghaften, aber erfreulichen Tabubruch: Doppelstaatsbürgern kann zukünftig die französische Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn dieser für die vorsätzliche Tötung eines Behördenmitarbeiters verurteilt werden. Ebenfalls wurden „illegaler Aufenthalt“ als Rechtsnorm eingesetzt. Die Strafe bildet lediglich eine Busse, ohne Androhung von Haft. Eine grundlegende Veränderung: Das Gericht für Asylbewerber und deren Gesuche wurde reformiert. Zukünftig sitzt diesem nur noch ein französischer Richter vor. Bislang entschieden drei Richter über den Asylbescheid, inklusive eines beisitzenden Richters des UN-Flüchtlingsnetzwerks.   

Migrantenquote und Einschränkung der Familienzusammenführung

Ebenfalls verabschiedet wurden Quotenbestimmungen für die Einwanderung von Migranten in den nächsten drei Jahren. Der Haken: Asylforderer fallen nicht unter die Bestimmung. Auch in Zukunft kann jeder, der französisches Territorium betritt, mit allen möglichen Behauptungen per Asylrecht eine Aufenthaltserlaubnis einfordern. Dennoch wurden die Bestimmungen für die Familienzusammenführung verschärft. Obwohl diese nicht zum Ziel hat, fremde Familien in ihren Herkunftsländern zusammenzuführen, sind sie ein Schritt in die richtige Richtung. Die Antragssteller müssen beweisen, dass sie sich seit mindesten 24 Monaten legal auf französischem Boden aufhalten und über entsprechende Versicherungen sowie finanzielle Ressourcen verfügen. Das Mindestalter einer Verlobten für die Einreise wurde von 18 auf 21 Jahre angehoben.

Nebelkerze oder Reform mit Hebelwirkung?

Die von Präsident Macron unterstütze Reform versucht das politische Flächenbrandthema Migration anzugehen. Angesichts der Gesamtlage Frankreichs, dem schockierenden Bevölkerungsaustausch und Horroverbrechen durch Migranten im Wochentakt, handelt es sich jedoch nur um einen Tropfen auf den heißen Stein. Die Reform richtet sich vor allem auf eine Unterscheidung von arbeitslosen und erwerbstätigen Migranten. Das Grundproblem des Bevölkerungsaustauschs jedoch ist die Wurzel sämtlicher Missstände und schreitet unter dem Deckmantel der legalen Migration weiter voran. Das Haupteinfallstor Asyl wurde ebenfalls kaum beschränkt.

Ein erster Schritt

Dennoch ist jeder Schritt in Richtung Beschränkung als Teilerfolg zu werten. Insbesondere die Möglichkeit des Staatsbürgerschaftsentzugs sowie die Entziehung von Aufenthaltsgenehmigungen könnten in Zukunft einen wirksamen Hebel bieten. Wenn entsprechende Paragraphen ausgeweitet werden, könnte dies den Grundstein für Massenabschiebungen von straffällig gewordenen Migranten und eine allgemeine Politik der Remigration in die Wege leiten. Allein dadurch besteht die Chance, dass Frankreich den ethnischen Franzosen auch in Zukunft als Heimat erhalten bleibt.        

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