Der Beschluss wurde am gestrigen Dienstag gefasst und sieht die Unterbringung von Asylforderern und Migranten in „leerstehenden bzw. ungenutzten Objekten“ vor. Grund ist die Überlastung der bisherigen Unterkünfte und ansteigende Migrantenströme. Ein neues Gesetz soll die Prüfung und Nutzung der Gebäude auch gegen den Widerstand der Eigentümer ermöglichen.
Die Lage ist dramatisch: der ungebremste Zuzug von Asylanten und auslaufende Mietverträge für Asylheime bringen die Kapazitäten Hamburgs an ihr Limit. Die migrationssüchtigen Senatoren der Hansestadt wollen sogar 25 Zelte in Stadtparks aufbauen, um Platz für weitere 250 Asylanten zu schaffen.
Unverletzlichkeit der Wohnung nachrangig
Doch es ist einfach nicht genug: laut Innensenator Anda Grote (SPD) soll „für die Unterbringung von Schutzsuchenden vorübergehend ein Zugriff auf geeignete Objekte ausnahmsweise auch dann ermöglicht werden, wenn die Eigentümer- bzw. Vermieterseite nicht bereit ist, leerstehende bzw. ungenutzte Objekte zur Verfügung zu stellen. Als Grundlage dafür dient das „Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. In der Zeit des Willkommensputsches 2015 bis 2017 kam es bereits zur Anwendung und ermöglichte den Eingriff in die grundgesetzlich festgehaltene Unverletzlichkeit der Wohnung.
AfD fordert Abschiebeoffensive
Dr. Alexander Wolf, Fraktionsvizechef der AfD, kommentiert das Vorhaben folgendermaßen: „Der rot-grüne Senat will ‚Flüchtlinge‘ auch zwangsweise in ungenutzten Immobilien unterbringen. Das heißt: Einquartierungen gegen den Willen der Besitzer sind möglich. Behörden haben Zutritt zu allen Räumen, um amtlich zu prüfen, ob da nicht irgendwo ein paar Zimmer für Asylbewerber abgegeben werden können. Es geht nicht nur um leerstehende Immobilien.„ Wolf schließt mit den Worten: „Statt die Bürger zu enteignen, muss Rot-Grün das Problem an der Wurzel packen. Wir fordern eine Politik für Hamburg und die Hamburger. Es braucht eine Abschiebeoffensive.“