13. Oktober 2023

Erneut Staatsversagen: Islamistischer Attentäter von Arras stand bereits vor Abschiebung
Screenshot / LinkedIn

In Frankreich hat ein tschetschenischer Islamist unter „Allahu-Akbar“-Rufen an einer Schule mindestens einen Menschen getötet. Der Mann wurde von den französischen Behörden bereits als islamistischer Gefährder eingestuft. Der eigentliche Skandal: Bereits 2014 sollte er mitsamt seiner Familie abgeschoben werden – doch linke NGOs verhinderten das!

Es ist ein altbekanntes Spiel. Ein islamisch motivierter Terrorist begeht einen Anschlag oder Amoklauf mit Toten und Verletzten. Kurz darauf stellt sich heraus, dass der Täter kein Unbekannter ist. Meist sind die Attentäter bereits mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft oder den Behörden tatsächlich als islamistische Gefährder bekannt. So auch in Arras.

Der Täter war bekannt

Der 20-jährige Mohammed M. kam 2008 mit seiner Familie aus Tschetschenien, einer Teilrepublik Russlands, nach Frankreich und beantragte dort Asyl. Der ehemalige Schüler des betroffenen Gymnasiums war beim französischen Heimatschutz DGSI als islamistischer Gefährder aktenkundig. Die Behörden wussten also von seinen Ansichten und trauten ihm anscheinend auch Gewalttaten zu.

Islamismus in der Familie

Doch Mohammed ist nicht das einzige „schwarze Schaf“ der Familie. Laut Informationen des Figaro wurde sein Bruder Movsar M. im Juni diesen Jahres wegen Verbreitung und Verherrlichung von IS-Gräueltaten zu 18 Monaten Haft verurteilt. Ob diese tatsächlich angetreten wurde, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar.

NGOs verhinderten Abschiebung

2014 unternahm die Provinzregierung erstmals den Versuch, die Familie – inklusive des späteren Attentäters – zurück nach Tschetschenien zu bringen. Dafür wurde extra ein Flugzeug gechartert. Doch schnell schalteten sich einige linke, einwanderungsfreundliche Organisationen wie das Mrap (Bewegung gegen Rassismus und für Völkerverständigung) oder die Kommunistische Partei Frankreichs ein. Sie konnten die Abschiebung schließlich verhindern. In der Pressemitteilung der KPF begründete man die Ablehnung der Abschiebung damit, „dass die Familie Asyl beantragt habe“ und „die Kinder nur Frankreich kennen würden”.

Abschiebungen retten Leben

Durch konsequenten Grenzschutz und Rückführungen kann man Straftaten wirksam verhindern. Der Wiener Attentäter 2020 war den Behörden als Gefährder bekannt. Trotz eines unternommenen Ausreiseversuchs in Richtung Islamischer Staat sah Österreich von einer Abschiebung ab. Das kostete vier Menschen das Leben. Der Vergewaltiger der 28-jährigen Mégane in Cherbourg Anfang August war trotz 17 laufender Strafverfahren auf freiem Fuß. Die Mörderin der kleinen Lola im Oktober letzten Jahres war ebenfalls ausreisepflichtig.

Das Staatsversagen der einheimischen Regierungen kostet tagtäglich unschuldigen Menschen das Leben. Es ist daher Zeit für eine konsequente Politik der Remigration!

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