19. Oktober 2023

Asyl: Brüssel-Attentäter kam über Lampedusa nach Europa
Symbolbild

Der Terror-Tunesier, der am vergangenen Montag in Brüssel zwei Menschen erschossen hat, gelangte 2011 über Lampedusa nach Europa. Sein Fall demonstriert das vollständige Versagen des europäischen Asylsystems. Immer häufiger wird das individuelle Recht auf Asyl deshalb von der Politik infrage gestellt – zurecht, wie die Faktenlage zeigt.

Der tunesische Asylant, der am Montag zwei schwedische Touristen mit einer AK-47 tötete, konnte ohne Probleme nach Europa einreisen und hatte innerhalb der EU quasi Narren- und Reisefreiheit. Denn Belgien war nicht das einzige europäische Land, in dem sich der Terrorist aufgehalten. Der Zeitschrift Reuters liegen Informationen der italienischen Regierung vor. Demnach ist der Terror-Tunesier im Jahr 2011 über Lampedusa nach Europa eingereist. Danach soll er sich länger in Schweden aufgehalten haben.

Absolutes Systemversagen

Damit sind mindestens drei EU-Länder in den Fall verwickelt. In Belgien beantragte der Afroaraber erstmals 2019 Asyl. Sein Antrag wurde im Oktober 2020 abgelehnt. Im März 2021 wurde er des Landes verwiesen. Doch der Illegale war inzwischen untergetaucht. Es gab keine gültige Melde- und Zustelladresse mehr. Der belgische Premierminister Alexander de Croo gestand ein, dass ein Ausreisebefehl vorlag. Die Behörden hätten aber keinen Zugriff mehr auf den Asylanten gehabt, als er das Asylzentrum verließ. Es sei aber dennoch klar gewesen, dass er sich in Brüssel aufhielt.

Narrenfreiheit trotz Abweisung

Abgesehen vom mangelnden Willen der Behörden, der Spur des abgewiesenen Asylanten nachzugehen, zeigt der Fall deutlich: Das derzeitige europäische Asylsystem ist zum Scheitern verurteilt. Der Tunesier ist nicht der einzige Terrorist, für den bereits ein Ausreisebefehl vorlag. Auch der islamistische Attentäter von Arras hätte 2014 bereits abgeschoben werden sollen – das scheiterte am Widerstand linker NGOs. Beide Terror-Migranten waren vor den Anschlägen behördlich bekannt. 

Offene Grenzen als Einfallstor

Offene Grenzen sind ein Einfallstor für importierten Terrorismus, wie zahlreiche weitere Fälle belegen. Im August dieses Jahres hat die Schweizer „Fedpol“ (Bundesamt für Polizei) etwa mehrere Syrer wegen des Verdachts auf Terrorismus verhaftet. Zwei von ihnen wohnten bis zur Festnahme in Asylunterkünften.

Recht auf Asyl nicht mehr zeitgemäß

Zurecht stellen deshalb immer mehr Politiker die Genfer Flüchtlingskonvention infrage, wie etwa die britische Innenministerin. Das Dokument aus dem Jahr 1951 ist längst nicht mehr zeitgemäß und ein Instrument zur Beförderung der Ersetzungsmigration. Doch Terrorgefahr und Bevölkerungsaustausch lassen sich beenden. Remigration ist die Lösung. Eine grundlegende Reform des Asylsystems ist ein Teil davon.

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