Es bleibt ein Tauziehen: Schmutzkübel-Format „Monitor“ von Georg Restle wollte über den kommenden Thüringer Landesparteitag die üblichen Verleumdungen absondern und dafür eine Akkreditierung beantragen. Der Parteivorstand verweigerte diese aus guten Gründen – doch ein Eilantrag des Erfurter Landgerichts kippte vorerst die Entscheidung der AfD. Viel Zeit bleibt nicht mehr, aber der Streit geht in die nächste Instanz.
Dieses Wochenende wird vom 17. bis zum 19. November die vermutlich wichtigste Landespartei der Bundesrepublik zusammentreten um über zukünftige Ausrichtung, Programmatik und Personal zu entscheiden. Nach dem Willen von Sprecher Stefan Möller aber ohne die als Journalisten getarnten Berufsschwurbler des GEZ-finanzierten WDR-Formates „Monitor“. Deren Chef, Georg Restle, fällt schon seit längerem mit seinen zwanghaften Verbalausfällen gegen rechte Politiker, Institutionen und Aktivisten auf. „Rechtsextremismus“, „Hetze gegen Ausländer“ oder „Faschismus“: Kein Schlagwort zu ausgelutscht, keine Formulierung zu abgedroschen für den Haltungsjournalisten.
Kakao und Gerichtsbeschluss
Verständlich, dass die AfD einer Sendung, die „[…] nur noch als plumpe Stimmungsmache zu bezeichnen [ist], [und] die alle entgegenstehenden Fakten gekonnt ignoriert“ (so Stefan Möller in einer E-Mail an die Redaktion) per Hausrecht die Tür weist. Auch die jammervollen Reaktionen der Systempresse waren vorauszusehen: So schreibt der tendenziöse Deutsche Journalistenverband (DJV), dass die AfD ihr „gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit“ unter Beweis stelle. Vorausschauend verwies Möller auf Erich Kästner, der dazu rät, den Kakao durch den man gezogen wird, nicht auch noch zu trinken. Schwurbelpropaganda und unseriöses Parolengetöse sind nunmal kein Journalismus und müssen nicht ertragen werden. Das Erfurter Landgericht sieht das in einem ersten Beschluss, der am Freitag um kurz nach 14 Uhr erging, jedoch anders und verlangt, dass dem „Monitor“-Team Zugang zum Parteitag gewährt werden müsse.
Politische Justiz versus Hausrecht
Die Rechtsabteilung des WDR-Formates, ebenfalls gut von GEZ-Mitteln bezahlt, focht die Ausladung an und bekam in einem Eilverfahren Recht. Damit wird der Streit in die nächste Runde gehen, wie Stefan Möller auf X verriet: Allein die Begründung des Gerichts sei „haarsträubend“. Maximilian Krah sekundiert ihm und twittert: „Beschwerde!“ Es gehe nicht um die vorgebliche Pressefreiheit eines Georg Restle, sondern auch um die Schutzpflicht gegenüber den eigenen Mitgliedern. Verleumderisch zusammengeschnittene Wortbeiträge und geschickt insinuierte Unterstellungen können für die Delegierten angesichts des täglichen Antifa-Terrors gefährlich sein.
Linksgrüne Heuchler
Die grundsätzliche Stoßrichtung der Thüringer AfD offenbart auch eine positive Entwicklung, die mit dem Ausschluss der Systemmedien einhergeht. Es gilt sie als politischen Gegner zu identifizieren, der an ausgewogener und möglichst objektiver Berichterstattung nicht interessiert ist. Ebenso wenig ist eine Besserung zu erwarten, wenn man ihnen nur möglichst freundlich und kooperativ entgegentritt. Von linker Seite sind Vorwürfe der Einschränkung der Pressefreiheit sowieso reine Heuchelei, waren es doch die Grünen, die dem Reichelt-Portal NIUS jüngst selbst die Akkreditierung für die Bundesdelegiertenkonferenz verweigerten. Empörung des DJV? Fehlanzeige!