05. Juni 2024

Feiern zu Gigi D’Agostinos Sommerhit erlaubt

Bildmontage: Heimatkurier | Hintergrund: Guilhem Vellut from Paris, France, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons | Screenshot: Youtube - TonySchwaiger-nx3ts

Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen feiernde Faschingsleute eingestellt, die Anfang des Jahres eine umgedichtete Version von „L’amour toujours“ gesungen haben. Die humorige Textzeile „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ stellte laut Behörde keine Straftat dar.

Wie das Nachrichtenportal RMX unter Berufung auf BILD berichtet, wurden sämtliche Ermittlungen eingestellt, die nach einer künstlich herbei geschriebenen Hysterie im Februar aufgenommen wurden. Damals sangen Jugendliche in Landsberg am Lech beim jährlichen Faschingsumzug am 12. Februar zu der Melodie von „L’amour toujours“ die humorige Zeile „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“. Hysterische Reaktionen seitens Systempresse und Polizei fabrizierten daraus den Vorwurf der Volksverhetzung, der nun offenbar ausgeräumt ist.

Selbstjustiz im Internet

Vorverurteilende Berichterstattung der Systemmedien über feuchtfröhlich feiernde Partygäste auf Sylt vergangene Woche sorgte für einen ähnlichen Aufschrei der zu abstoßenden und tatsächlich strafrechtlich relevanten Kommentaren im Netz führte. „Der Straftatbestand der Volksverhetzung erfordert aber, dass im konkreten Fall – über die Kundgabe bloßer Ablehnung und Verachtung hinausgehend – zum Hass gegen Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Ausländer aufgefordert wird, oder Ausländer unter Verletzung der Menschenwürde beschimpft, verleumdet oder böswillig verächtlich gemacht werden“, so die Augsburger Staatsanwältin Ostermeier. Der Gummiparagraph 130 bleibt zwar unberechenbar, doch wenn man ein paar Dinge beachtet wird der Sommerspaß nicht getrübt.

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