01. August 2024

Neues Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerungen steigen sprunghaft an

Bildmontage: Heimatkurier

Seit dem 27. Juni gilt in Deutschland ein neues Staatsangehörigkeitsrecht. Schon nach fünf oder gar drei Jahren können Ausländer nun deutsche Staatsbürger werden. Auch sind Doppelstaatsbürgerschaften nun gestattet. Die Zahl der Einbürgerungen ist seitdem sprunghaft angestiegen.

Die ersten Zahlen liegen vor. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht hat die zu erwartende Wirkung. Die Antragszahlen steigen sprunghaft an. Das Berliner Landesamt für Einwanderung meldet für den Zeitraum vom 27. Juni bis zum 21. Juni 5000 Anträge. Das sind 200 am Tag, allein in der Hauptstadt.

Auch in Bayern steigen die Zahlen.

Das bayerische Innenministerium vermeldet derweil 8400 Anträge für den Monat Juni. Ein Anstieg von 2800 gegenüber dem Durchschnitt der Monate Januar bis Mai. Auch für den Juli rechnet man mit weiteren Steigerungen.

Fristverkürzung, Doppelstaatsbürgerschaft, Geburtsortprinzip.

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts unter Nancy Faeser erleichtert die Einbürgerung in drei wesentlichen Punkten. Erstens kann ein Antrag auf Staatsbürgerschaft nun schon nach fünf Jahren gestellt werden, anstatt wie bisher nach acht. „Für Menschen, die sich besonders gut integriert haben“, gilt sogar nur eine Dreijahresfrist. Zweitens sind nun Doppelstaatsbürgerschaften möglich. Ein „neuer Deutscher“ muss also nicht aufhören, auch offiziell ein Türke, Algerier oder Somalier zu sein. Drittens erhalten die Kinder von Einwanderern, bei denen mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit macht Deutschland einen weiteren großen Schritt weg vom Abstammungsprinzip bei der Staatsangehörigkeit und hin zum Geburtsortsprinzip.

Voraussetzungen strenger … für Israelgegner

Zur Beruhigung der Bevölkerung verkündet Faesers Ministerium, dass die „Voraussetzungen aber strenger“ seien. Diese strengeren Voraussetzungen bestehen nun darin, dass in den Einbürgerungstest ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zum Existenzrecht Israels aufgenommen wurden. „Einbürgerungsbewerber müssen sich künftig auch zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, bekennen. Ein unrichtiges Bekenntnis schließt jede Einbürgerung strikt aus.“ Der Einbürgerungstest verlangt also ein Treuebekenntnis zur Regierungsideologie und zu Israel. Ein Treuebekenntnis zu Deutschland fehlt.

UNTERSTÜTZEN

Konsequente Berichterstattung und kompromisslose Aufklärung gibt es in Zeiten wie diesen nicht geschenkt. Nur mit Ihrer Unterstützung hat der Heimatkurier eine langfristige Zukunft. Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Fördermitgliedschaft oder einer einmaligen Spende:

DIE ZENSUR KANN UNS JEDERZEIT TREFFEN.
Tragen Sie sich daher in unseren Rundbrief ein, um sicher informiert zu bleiben.
Einmal wöchentlich fassen wir darin die politische Lage exklusiv für Sie zusammen - nicht verpassen!
Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung
JURISTISCHE ANGRIFFE GEGEN DEN HEIMATKURIER
In den letzten Monaten haben uns insgesamt drei Unterlassungserklärungen erreicht. Mit Hilfe von Anwälten konnten wir uns jedoch erfolgreich zur Wehr setzen.
Doch das kostet Geld und die Angriffe werden nicht aufhören. Deshalb sammeln wir Spenden für ein Rechtsbudget.
Wollen Sie sicher gehen, dass unsere kritische Berichterstattung eine Zukunft hat? Dann spenden Sie jetzt!